Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2025 2576 S. 1Bundesblatt · BBl 2025 2576

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern

Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Mit der Änderung vom 14. Juni 2024 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Datenaustausch, Risikoausgleich) wurden die Versicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbezogen. Im Rahmen des vorliegenden Geschäftes wird diese Gesetzesänderung in der Verordnung umgesetzt. Am 24. November 2024 hat die Stimmbevölkerung die Änderung des KVG (einheitliche Finanzierung der Leistungen) angenommen. Auch diese Änderung erfordert einzelne Anpassungen in der VORA. Sie werden ebenfalls im vorliegenden Geschäft umgesetzt.

Datum der Eröffnung: 3. September 2025

Vernehmlassungsfrist: 3. Dezember 2025

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/70/cons_1

8. September 2025 Bundeskanzlei