Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip
Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip
Bundesblatt · BBl 2025 3303 S. 1Bundesblatt · BBl 2025 3303
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Änderung der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zur Einführung der Identitätskarte mit Datenchip
Ende 2026 soll zusätzlich zur heutigen Identitätskarte (IDK) ohne Datenchip eine Identitätskarte mit Datenchip eingeführt werden. Im Chip werden, wie beim Pass, das Gesichtsbild, zwei Fingerabdrücke und weitere Ausweisdaten gespeichert. Die IDK ohne Datenchip soll weiterhin bei der Gemeinde beantragt werden können, sofern ein Kanton dies vorsieht. IDK mit Datenchip müssen jedoch bei den kantonalen Passstellen beantragt werden. Deshalb müssen betroffene Kantone teilweise ihre Erfassungsinfrastruktur für biometrische Daten ausbauen und ihr kantonales Recht anpassen. Das geltende Ausweisgesetz (AwG; SR 143.1) befugt den Bundesrat zur Einführung einer IDK mit Datenchip. Die Einzelheiten zur neuen IDK mit Datenchip sind in der Ausweisverordnung (VAwG; SR 143.11) sowie in der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) zu regeln.
Datum der Eröffnung: 12. November 2025
Vernehmlassungsfrist: 28. Februar 2026
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/50/cons_1
18. November 2025 Bundeskanzlei