Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV)

und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2026 1474 S. 1Bundesblatt · BBl 2026 1474

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende

Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich-

und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV)

Mit der Totalrevision der StMmV werden primär folgende Ziele verfolgt: 1. Die StMmV entspricht dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik (Referenz auf die aktuellen technischen Normen). 2. Das Anliegen der Aufsichtsbehörden nach einer feineren Unterteilung der Messmittelkategorien wird umgesetzt. 3. Messmittel in der Verwendung der ABC-Einsatzorganisationen sowie aktive Personendosimeter und Radonexposimeter sollen der StMmV unterstellt werden. Mit der Teilrevision der EichGebV sollen zwei Ziele erreicht werden: 1. Sicherstellung der Kongruenz der verwendeten Begrifflichkeiten in der StMmV und der EichGebV um Missverständnissen bei der Bestimmung der Eichgebühren vorzubeugen. 2. Angleichung der Gebühren an die effektiven Kosten, welche durch die Eichung oder Kontrolle von Messmitteln für ionisierende Strahlung bei den ermächtigten Eichstellen entstehen.

Datum der Eröffnung: 1. Juni 2026

Vernehmlassungsfrist: 23. September 2026

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/36/cons_1

5. Juni 2026 Bundeskanzlei