Vernehmlassungsverfahren. WBF. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)

vom 10. Juni 2026

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2026 1531 S. 1Bundesblatt · BBl 2026 1531

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)

Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) bezweckt, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Das PrSG ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft und setzt die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit ins Schweizer Recht um. Seither hat sich im grenzüberschreitenden Warenhandel vieles verändert, insbesondere durch die Zunahme des Onlinehandels. Aufgrund der neuen europäischen Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit soll das PrSG teilrevidiert werden. Damit soll das PrSG für Produkte, die nicht durch andere bundesrechtliche Bestimmungen mit denselben Zielen abgedeckt sind, weiterhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU gewährleisten und den erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der EU als der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz ermöglichen. Diese Vernehmlassung findet parallel zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) statt, da diese beiden Erlasse konzeptionell verknüpft sind.

Datum der Eröffnung: 5. Juni 2026

Vernehmlassungsfrist: 28. September 2026

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/9/cons_1

10. Juni 2026 Bundeskanzlei