Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung des Sprachengesetzes

vom 17. Juni 2026

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2026 1610 S. 1Bundesblatt · BBl 2026 1610

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern

Änderung des Sprachengesetzes

Die Änderung des Sprachengesetzes verfolgt das Ziel, die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht der obligatorischen Schule zu stärken. Mit einer Ergänzung von Artikel 15 des Sprachengesetzes soll die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule unterstützt werden. Die Revision steht im Einklang mit dem Auftrag von Bund und Kantonen, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern und für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie unterstreicht die Rolle der Landessprachen für den Zusammenhalt unseres Landes, zu dessen Wesensmerkmalen die Mehrsprachigkeit gehört.

Datum der Eröffnung: 12. Juni 2026

Vernehmlassungsfrist: 5. Oktober 2026

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/55/cons_1

17. Juni 2026 Bundeskanzlei