Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen)
vom 17. Juni 2026
Bundesblatt · BBl 2026 1612 S. 1Bundesblatt · BBl 2026 1612
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen)
Die Schweiz hat das Hochseeschutzabkommen am 5. Februar 2025 unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist die gegenwärtige und langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Durch die Ratifikation und Umsetzung des Hochseeschutzabkommens soll für die Schweiz und die ihren Hoheitsbefugnissen unterstellten natürlichen und juristischen Personen ein international einheitlicher Rahmen mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Ressourcen in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleistet werden. Das Hochseeschutzabkommen enthält einerseits unmittelbar anwendbare Bestimmungen. Einige Bestimmungen bedürfen zu ihrer Umsetzung jedoch einer Regelung durch den Vertragsstaat. Dazu soll ein neues Bundesgesetz über die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens (Hochseeschutzgesetz, HoSG) geschaffen werden.
Datum der Eröffnung: 12. Juni 2026
Vernehmlassungsfrist: 5. Oktober 2026
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/60/cons_1
17. Juni 2026 Bundeskanzlei