Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Bundesblatt · BBl 2026 876 S. 1Bundesblatt · BBl 2026 876
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» wurde am 27. Mai 2025 eingereicht. Der Bundesrat hat am 3. September 2025 entschieden, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Er anerkennt die zentrale Bedeutung verantwortungsvoller Unternehmensführung und den internationalen Handlungsbedarf, erachtet den von der Initiative geforderten Regulierungsgrad jedoch als übermässig und nicht mit einem wettbewerbsfähigen Schweizer Unternehmensstandort vereinbar. Stattdessen richtet sich der indirekte Gegenvorschlag eng an die EU-Omnibus-Richtlinie aus. Dadurch soll ein kohärentes, praktikables und international anschlussfähiges Regelwerk geschaffen werden, das nicht über das europäische Niveau hinaus geht und die Unternehmen entlastet.
Datum der Eröffnung: 2. April 2026
Vernehmlassungsfrist: 9. Juli 2026
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/116/cons_1
8. April 2026 Bundeskanzlei