Zur Trefferliste springen
Erweiterte Filter
1C_115/2008BGEx
Tribunale federale
Tribunal federal

1C_115/2008

Verfügung vom 7. April 2008
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Parteien
X.________, Beschwerdeführer,
gegen
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern.
Gegenstand
Verwarnung,
Beschwerde gegen den Entscheid vom 6. Februar 2008 der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern.

In Erwägung,

dass X.________ mit Eingabe vom 6. März 2008 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern vom 6. Februar 2008 erhoben hat;

dass X.________ mit Schreiben vom 30. März 2008 seine Beschwerde vom 6. März 2008 zurückgezogen hat;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass keine Kosten zu erheben sind;

verfügt der Präsident:

1. Das Verfahren 1C_115/2008 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt und der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. April 2008

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · 1C_115/2008
Aktive Suchbegriffe:
Nichts zu zeigen
Neuste Rechtsprechung