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1D_6/2008BGEx
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

1D_6/2008

Verfügung vom 17. Oktober 2008
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.
Parteien
A.X.________,
B.X.________,
Beschwerdeführer, beide vertreten durch Rechtsanwalt Peter Wicki,
gegen
Bürgerrechtskommission der Gemeinde Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6020 Emmenbrücke.
Gegenstand
Einbürgerung,
Verfassungsbeschwerde gegen den Entscheid vom 19. Juni 2008 des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern.

In Erwägung,

dass A.X.________ und B.X.________gegen den am 19. Juni 2008 betreffend Einbürgerungsverfahren ergangenen Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben haben;

dass sie die Beschwerde mit Eingabe vom 15. Oktober 2008 zurückgezogen haben;

dass es sich unter den gegebenen Umständen rechtfertigt, für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben;

wird verfügt:

1. Die Beschwerde im Verfahren 1D_6/2008 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2. Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Bürgerrechtskommission der Gemeinde Emmen sowie dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. Oktober 2008

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · 1D_6/2008
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