Zur Trefferliste springen
Erweiterte Filter
2C_471/2007BGEx
Tribunale federale
Tribunal federal

2C_471/2007

Urteil vom 9. Januar 2008
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Merkli, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.
Parteien
X.________,
Beschwerdeführer, vertreten durch
Rechtsanwalt Werner Greiner,
gegen
Migrationsamt des Kantons Zürich,
Postfach, 8090 Zürich,
Regierungsrat des Kantons Zürich,
Kaspar Escher-Haus, 8090 Zürich.
Gegenstand
Aufenthaltsbewilligung,
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 4. Abteilung, 4. Kammer, vom 9. Juli 2007.
Sachverhalt

Nach Einsicht in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von X.________ vom 11. September 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 9. Juli 2007 betreffend Aufenthaltsbewilligung,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer den ihm mit Verfügung vom 13. September 2007 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- auch innerhalb der mit Verfügung vom 21. November 2007 - unter Androhung des Nichteintretens im Säumnisfall - auf den 3. Dezember 2007 angesetzten Nachfrist nicht geleistet hat, weshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 1 BGG im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist, dass die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) entsprechend dem Verfahrensausgang dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG),

erkennt der Präsident:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Migrationsamt, dem Regierungsrat und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich sowie dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. Januar 2008

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Merkli Feller

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · 2C_471/2007
Aktive Suchbegriffe:
Nichts zu zeigen
Neuste Rechtsprechung