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4A_283/2014BGEx
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

4A_283/2014

Verfügung vom 16. September 2014
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Niquille, als Instruktionsrichterin,
Gerichtsschreiberin Reitze.
Verfahrensbeteiligte
A.________, vertreten durch Advokatin Sonja Ryf,
Beschwerdeführerin,
gegen
B.________ Gesundheitsorganisation,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Krankentaggeld,
Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 29. Januar 2014.

In Erwägung,

dass die Beschwerdeführerin das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 29. Januar 2014 mit Beschwerde in Zivilsachen anfocht und gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte;

dass dieses Gesuch mit Verfügung vom 26. August 2014 abgewiesen und die Beschwerdeführerin zur Zahlung eines Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 2'500.-- bis spätestens am 12. September 2014 aufgefordert wurde;

dass die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. September 2014 mitteilte, namens und auftrags ihrer Mandantin, die Beschwerde zurückzuziehen;

dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG durch die Instruktionsrichterin als Einzelrichterin abzuschreiben ist;

dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG);

dass der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist;

verfügt die Instruktionsrichterin:

1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. Der Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. September 2014

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Instruktionsrichterin: Niquille

Die Gerichtsschreiberin: Reitze

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · 4A_283/2014
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