Zur Trefferliste springen
Erweiterte Filter
5A_3/2013BGEx
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

5A_3/2013

Verfügung vom 15. Januar 2013
II. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Escher, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Füllemann.
Verfahrensbeteiligte
Aktiengesellschaft X.________,
Beschwerdeführerin,
gegen
Betreibungsamt A.________.
Gegenstand
Aufschiebende Wirkung,
Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG u.a. gegen den Beschluss vom 28. Dezember 2012 des Obergerichts des Kantons Zürich (II. Zivilkammer als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs).
Sachverhalt

Nach Einsicht:

in die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG u.a. gegen den Beschluss vom 28. Dezember 2012 des Obergerichts des Kantons Zürich, das (als obere SchK-Aufsichtsbehörde) einer Beschwerde der Beschwerdeführerin keine aufschiebende Wirkung zuerkannt und deren Gesuch um Erstreckung der Beschwerdefrist abgewiesen hat,

in Erwägung:

dass die Beschwerdeführerin die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 14. Januar 2013 zurückgezogen hat, das Beschwerdeverfahren daher durch das präsidierende Abteilungsmitglied (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP), das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos wird und die Kosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt das präsidierende Mitglied:

1. Das Verfahren 5A_3/2013 wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem Betreibungsamt A.________ und dem Obergericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. Januar 2013

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Escher

Der Gerichtsschreiber: Füllemann

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · 5A_3/2013
Aktive Suchbegriffe:
Nichts zu zeigen
Neuste Rechtsprechung