Information an die kantonalen Handelsregisterbehörden betreffend die Verwendung von Administrativnummern (ADM)
Praxismitteilung 2/13 · 1. November 2013 · Handelsregister
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
EHRA · Praxismitteilung EHRA 2/13 · Deutsch
1. Allgemeines
Im Rahmen der Einführung der einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
wurde das UID-Register geschaffen, welches die eindeutige Identifikation der Unternehmen sicherstellen soll.
Die UID ersetzt die heutige Handelsregisternummer (CH-Nummer) als offiziellen Identifikator. Die kantonalen Handelsregisterämter schliessen die Einführung der UID bis zum
31. Dezember 2013 ab.1 Alle aktiven Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind sowie jene, die nach dem 1. Januar 2003 aus dem Handelsregister gelöscht wurden, erhalten eine UID.2 Als gelöscht gekennzeichnete UID-Daten werden noch während höchstens zehn Jahren im UID-Register publiziert.3 Für Rechtseinheiten, die vor dem 1. Januar 2003 gelöscht wurden, entscheidet das kantonale Handelsregisteramt, ob es als Identifikator neben der eventuell bereits bestehenden CH-Nummer zusätzlich eine Administrativnummer (ADM) verwenden will.
2. Administrativnummer (ADM)
Die ADM ist eine Nummer zur Identifikation von Administrativeinheiten, die nicht als UID-Einheiten gelten, die jedoch durch bestimmte UID-Stellen zur Aufgabenerfüllung identifiziert werden müssen.4 Das Bundesamt für Statistik (BFS) bestimmt die UID-Stellen, welche Administrativeinheiten für die Aufnahme in das UID-Register melden können. In Bezug auf die Verwendung der ADM müssen jedoch folgende Punkte berücksichtigt werden:
1 Vgl. Art. 24 Abs. 1 Bst. a der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV; SR 431.031).
2 Informationsschreiben per E-Mail des Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) vom 10. September 2012.
3 Vgl. Art. 12 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG; SR 431.03).
4 Vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. e UIDG. Bundesamt für Justiz BJ Eig. Amt für das Handelsregister Bundesrain 20, 3003 Bern Tel. +41 31 322 41 97, Fax. +41 31 322 44 83 [email protected] www.bj.admin.ch
ADM und ihre Merkmale werden weder im UID-Register noch zentralen Firmenindex
(Zefix) publiziert und sind nur denjenigen UID-Stellen zugänglich, die sie zur Aufgabenerfüllung benötigen.5
Rechtseinheiten, die vor dem 1. Januar 2003 gelöscht wurden, werden somit im Zent-
ralregister des EHRA bzw. im Zefix weiterhin mit der allenfalls bereits vorhandenen CH-Nummer als offiziellem Identifikator geführt.6
3. Verwendung der Administrativnummer (ADM)
Das BFS weist auf Verlangen der kantonalen Handelsregisterämter zu handelsregisterinternen Zwecken den Rechtseinheiten, welche vor dem 1. Januar 2003 gelöscht wurden, je eine ADM zu.7 Allenfalls bestehende CH-Nummern werden in diesen Fällen als öffentlicher Identifikator beibehalten. Es ist zu beachten, dass laut Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG; SR 431.03) die ADM nicht publiziert werden dürfen.8 Des Weiteren ist eine Suche nach ADM im Zefix bzw. UID-Register nicht möglich. Die Suche nach CH-Nummern bleibt im Zefix weiterhin sichergestellt.
EIDG. AMT FÜR DAS HANDELSREGISTER
Nicholas Turin
5 Vgl. Art. 10 Abs. 2 UIDG.
6 Informationsschreiben per E-Mail des Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA) vom 10. September 2012.
7 Vgl. Art. 10 Abs. 1 UIDG.
8 Vgl. Art. 10 Abs. 2 UIDG.