Anwaltskommission AG

1 Entscheid aus 2015

  1. AVV.2015.47Aargau Anwaltskommission22. Dezember 2015Art. 13 BGFA und Art. 453 ZGB Gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61) unterstehen Anwältinnen und Anwälte zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer…

Quelle: Anwaltskommission AG · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.