Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU
2 Entscheide aus 1998
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- AU 98 10, 1998 I Nr. 16Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen12. Oktober 1998§ 31 BeurkG und § 6 BeurkV. Die Abschrift der widerrufenen öffentlichen letztwilligen Verfügung darf entsprechend dem Willen des Testators durch Zerstörung beseitigt werden, braucht also nicht in der Aktensammlung des Notars zu bleiben. | Beurkundungsrecht
- AR 97 23, 1998 I Nr. 36Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte26. Februar 1998§ 18 Abs. 1 AnwG. Berufliche Geheimhaltungspflicht des Anwaltes gegenüber der Gegenpartei? (Präzisierung der Rechtsprechung.) | Zivilprozessrecht
Quelle: Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.