Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU

1 Entscheid aus 2018

  1. AU 18 22, 2018 V Nr. 1Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen21. September 2018Die Beurkundung einer Eidesabnahme oder einer Erklärung an Eidesstatt für den inländischen Gebrauch ist nach luzernischem Recht unzulässig. | Art. 46 BeurkG. | Beurkundungsrecht

Quelle: Aufsichtsbehörden und Kommissionen LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.