Erstinstanzliche Gerichte LU

1 Entscheid aus 1997

  1. OG 1997 29Amtsgerichtspräsident von Luzern-Stadt25. Februar 1997§ 130 Abs. 1 ZPO. Die Abtretung der Prozessforderung einer Aktiengesellschaft an den UR-Gesuchsteller stellt eine Umgehung von Gesetz und Rechtsprechung dar, wonach juristischen Personen keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird (LGVE 1993 I Nr. 25).

Quelle: Erstinstanzliche Gerichte LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.