Gesundheits- und Sozialdepartement LU

1 Entscheid aus 2022

  1. GSD 2022 4, 2022 VI Nr. 4Luzern Gesundheits- und Sozialdepartement8. Juni 2022Die Anrechnung von Geldzuflüssen im Unterstützungsbudget ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Ein relativ geringes Vermögenssurrogat für persönliche Effekten ist im Sozialhilfebudget einnahmeseitig nicht anzurechnen. Auch Einnahmen von bescheidenem Umfang sind im…

Quelle: Gesundheits- und Sozialdepartement LU · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.