Obergericht LU, 11 98 53

12. August 1998 · I. Kammer · Deutsch

§§ 156 Abs. 1 lit. a, 157 Abs. 1 i.V.m. § 161 Abs. 1 ZPO. Bedeutung einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Erklärung eines Organs oder Mitinhabers einer juristischen Person mit Parteistellung. | Zivilprozessrecht

Obergericht LU · 11 98 53 · Deutsch

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Obergericht

Abteilung: I. Kammer

Rechtsgebiet: Zivilprozessrecht

Entscheiddatum: 12.08.1998

Fallnummer: 11 98 53

LGVE: 1998 I Nr. 33

Leitsatz: §§ 226 und 227 ZPO. Der Erlass eines richterlichen Befehls oder die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme zur vorläufigen Vollstreckung setzen die Liquidität der tatsächlichen Verhältnisse verbunden mit einer klaren Rechtslage voraus. Nur summarische Prüfung dieser Voraussetzungen.

Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: (Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde am 15. Dezember 1998 [4P.210/1998] abgewiesen.)