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Obergericht LU, 21 04 75

2. August 2004 · II. Kammer · Deutsch

§§ 1ter und 285a StPO. Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren soll einem um unentgeltliche Rechtspflege ersuchenden Privatkläger nicht zugemutet werden, zur Abwendung seiner Bedürftigkeit in einem eherechtlichen Verfahren von seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Unterstützung zu verlangen. | Strafprozessrecht

Obergericht LU · 21 04 75 · Deutsch

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Obergericht

Abteilung: II. Kammer

Rechtsgebiet: Strafprozessrecht

Entscheiddatum: 02.08.2004

Fallnummer: 21 04 75

LGVE: 2004 I Nr. 62

Leitsatz: §§ 1ter und 285a StPO. Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren soll einem um unentgeltliche Rechtspflege ersuchenden Privatkläger nicht zugemutet werden, zur Abwendung seiner Bedürftigkeit in einem eherechtlichen Verfahren von seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Unterstützung zu verlangen.

Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: