Obergericht LU, OG 1994 55
24. Oktober 1994 · II. Kammer · Deutsch
Art. 49 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Beantragt der Verurteilte das Abarbeiten seiner Busse, so hat der Amtsstatthalter diesem Antrag stattzugeben und nicht von Amtes wegen zu prüfen, ob der Verurteilte tatsächlich arbeitswillig und körperlich dazu in der Lage ist. Ebensowenig kann er von ihm einen solchen Nachweis verlangen. | Strafrecht
Obergericht LU · OG 1994 55 · Deutsch
Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht
Abteilung: II. Kammer
Rechtsgebiet: Strafrecht
Entscheiddatum: 24.10.1994
Fallnummer: OG 1994 55
LGVE: 1994 I Nr. 55
Leitsatz: Art. 49 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Beantragt der Verurteilte das Abarbeiten seiner Busse, so hat der Amtsstatthalter diesem Antrag stattzugeben und nicht von Amtes wegen zu prüfen, ob der Verurteilte tatsächlich arbeitswillig und körperlich dazu in der Lage ist. Ebensowenig kann er von ihm einen solchen Nachweis verlangen.
Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: