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Obergericht LU, OG 1994 55

24. Oktober 1994 · II. Kammer · Deutsch

Art. 49 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Beantragt der Verurteilte das Abarbeiten seiner Busse, so hat der Amtsstatthalter diesem Antrag stattzugeben und nicht von Amtes wegen zu prüfen, ob der Verurteilte tatsächlich arbeitswillig und körperlich dazu in der Lage ist. Ebensowenig kann er von ihm einen solchen Nachweis verlangen. | Strafrecht

Obergericht LU · OG 1994 55 · Deutsch

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Obergericht

Abteilung: II. Kammer

Rechtsgebiet: Strafrecht

Entscheiddatum: 24.10.1994

Fallnummer: OG 1994 55

LGVE: 1994 I Nr. 55

Leitsatz: Art. 49 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Beantragt der Verurteilte das Abarbeiten seiner Busse, so hat der Amtsstatthalter diesem Antrag stattzugeben und nicht von Amtes wegen zu prüfen, ob der Verurteilte tatsächlich arbeitswillig und körperlich dazu in der Lage ist. Ebensowenig kann er von ihm einen solchen Nachweis verlangen.

Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: