Verwaltungsgericht ZH

1 Entscheid aus 1990

  1. SR.1989.000022. Abteilung/2. Kammer25. September 1990Schenkungssteuer | Die Ermittlung des Verkehrswerts von Liegenschaften für die Schenkungssteuer hat individuell aufgrund allgemeiner Bewertungsgrundsätze zu erfolgen. Die Weisung des Regierungsrates über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung von Eigenmietwerten ist nicht anwendbar…

Quelle: Verwaltungsgericht ZH · über entscheidsuche.ch. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.