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1C_445/2008BGEx
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

1C_445/2008

Verfügung vom 1. April 2009
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Parteien
X. und Y.Z.________, Beschwerdeführer,
gegen
Einwohnergemeinde Seeberg, 3365 Seeberg,
Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern.
Gegenstand
Überbauungsordnung Swin-Golf Nr. 2 mit Zonenplanänderung.
Beschwerde gegen den Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern vom 3. September 2008.

In Erwägung:

dass X. und Y.Z.________ mit Eingabe vom 29. September 2008 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschwerdeentscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern vom 3. September 2008 erhoben haben;

dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26. März 2009 ihre Beschwerde vom 29. September 2008 zurückgezogen haben;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass die Beschwerdeführer die Gerichtskosten zu tragen haben (Art. 66 BGG);

verfügt der Präsident:

1. Das Verfahren 1C_445/2008 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt.

3. Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Einwohnergemeinde Seeberg sowie dem Amt für Gemeinden und Raumordnung und der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 1. April 2009

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli

Fonte del testo della sentenza: bger.ch · Tribunale federale svizzero · 1C_445/2008
Termini attivi:
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