Berechnung der IV-Taggelder (ab 01.01.2022)

Weisung · 4. Januar 2022 · AHV · Version 2

Calcul des indemnités journalières de l'AI (valable dès 01.01.2022)

Geltend

BSV · Weisung · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Mathematik, Analysen, Statistik

Berechnung der IV-Taggelder

Gültig ab 1. Januar 2022

Som, Llc, Ebf 13.10.2021

2

Erläuterungen

Das nachstehend beschriebene Programm «IV-Taggelder», bestehend aus den Prozeduren

– Bereitstellung – Tageslohn – Lohn während Eingliederung – Taggeld – Taggeld mit Lehrvertrag – Taggeld ohne Lehrvertrag oder tertiäre Ausbildung

berechnet insbesondere die Höhe des grossen IV-Taggeldes wie sie in der vom BSV herausgegebenen Broschüre «Tabellen zur Ermittlung der IV-Taggelder» (Dok. 318.116.1 df) enthalten sind. Dieses Programm ist unabhängig von der jeweiligen Festsetzung des Höchstbetrages des Taggeldes.

Der Fall, wonach Tage, an denen die versicherte Person ein vermindertes oder kein Einkommen hat, gemäss Rz 3012 des «Kreisschreibens über die Taggelder der Invalidenversicherung» (KSTI), gültig ab 1.1.2012, nicht berücksichtigt werden, ist im Flussdiagramm nicht abgedeckt. In diesem Fall ist in der Prozedur Tageslohn der Divisor 365 entsprechend zu reduzieren. Ferner deckt das Flussdiagramm bei der Kumulation mit einer Invalidenrente den Spezialfall gemäss Rz 3080 des KSTI (vgl. Bemerkung zur Variablen IVR in Anhang 1)

sowie die Ablösung oder das Zusammentreffen mit Taggeldern aus der ALV nicht ab.

Über die Bedeutung von Rechensymbolen und Abkürzungen gibt der Anhang Auskunft.

Die Berechnung des kleinen IV-Taggeldes wird nicht behandelt.

Allfällige Anfragen sind zu richten an:

MAS / Bereich Mathematik

M. Sommer et L. C. Lettry

[email protected]

[email protected]

Inhaltsverzeichnis

  1. Seite Erläuterungen2
  2. Programm IV-Taggelder3
  3. Bestimmung des massgebenden Tageslohnes5
  4. Erwerbseinkommen während Eingliederung7
  5. Berechnung der Höhe der Taggelder8
  6. Berechnung der Höhe der Taggelder für Personen in der erstmaligen beruflichen Ausbildung mit Lehrvertrag12
  7. Berechnung der Höhe der Taggelder für Personen in der erstmaligen beruflichen Ausbildung ohne Lehrvertrag oder tertiäre Ausbildung13
  8. Anhang 1: Abkürzungen/Bezeichnungen15
  9. Anhang 2: Bereitstellung systembedingter Grössen17
  10. Bereitstellung Variante 118
  11. Bereitstellung Variante 219

3

Programm IV-Taggelder

Start

Bereitstellung systembedingter Grössen: Diese systembedingten Grössen

ändern sich nur bei einer Anpassung HT Amax BK KZ der Unfallversicherung an die

Lohnentwicklung (vgl. Anhang 2, AVOKmax AVMKmax Prozedur Bereitstellung)

Persönliche, für die Berechnung der Höhe des IV-Taggeldes

notwendigen Daten sind:

– Kinderzahl K (kein Kind K := 0)

– Lohnart

– Lohn in Fr.

Persönliche Daten – Zusätzliche Lohnbestandteile des Versicherten – Arbeitsstunden pro Woche, falls Lohnart = Stundenlohn

– Erwerbseinkommen während Eingliederung

– Kostenübernahme für Verpflegung und Unterkunft durch IV

– IV-Renten

A

4

A

Es wird die Lohnangabe auf den Prozedur

für das IV-Taggeld massgeben-

Tageslohn

den Tageslohn umgerechnet

Es wird der während der Ein-Prozedur

gliederung erzielte Monatslohn

Lohn während

auf Tageseinkommen umge-

Eingliederung

rechnet

Prozedur Berechnung der Höhe des

Taggeld IV-Taggeldes

IV-Taggeld

TE Höhe des IV-Taggeldes in Fr.

Ende

5

Bestimmung des massgebenden Tageslohnes

Prozedurname Tageslohn

Start

Arbeitnehmende Arbeitnehmende Selbständig Gleichzeitig selbmit regelmässigem mit unregelmässi- Erwerbende ständig und unselb-Einkommen gem Einkommen ständig Erwerbende

B C D

Stundenlohn Monatslohn Anders entlöhnte Arbeit-

nehmer

Eingangsgrössen: Eingangsgrössen:

L = Stundenlohn in Fr. L = Monatslohn auf ganze Eingangsgrössen:

AS= Anzahl Arbeits- Franken kaufmännisch L = In den letzten 4 Wochen

stunden pro Woche gerundet erzielte Lohnsumme auf LB= Zusätzliche Lohn- LB= Zusätzliche Lohn- ganze Franken kaufmän-

bestandteile bestandteile nisch gerundet

LB= Zusätzliche Lohnbestandteile

TL   L  AS52  LB / 365  0.99999 TL   L / 452  LB / 365  0.99999

TL   L 12  LB / 365  0.99999

Ende

6

B C D

Arbeitnehmende mit Selbständigerwerbende Gleichzeitig selbständig und unregelmässigem Einkommen unselbständig Erwerbende

Eingangsgrössen: Eingangsgrössen: Eingangsgrössen:

L = Lohnsumme über eine L = Letztes AHV-pflichtiges LU= Erwerbseinkommen aus

bestimmte Periode auf bzw. hypothetisches unselbständigem Erwerb, ganze Franken kaufmän- AHV-pflichtiges Einkom- umgerechnet auf 1 Jahr, nisch gerundet men, umgerechnet auf auf ganze Franken kauf-PD= Periodendauer in Monaten 1 Jahr auf ganze Franken männisch gerundet LB= Zusätzliche Lohn- kaufmännisch gerundet LS = Erwerbseinkommen aus

bestandteile selbständigem Erwerb, umgerechnet auf 1 Jahr, auf ganze Franken kaufmännisch gerundet

TL  L / 365  0.99999 L = LU + LS

ja PD = 3 nein TL  L / 365  0.99999

TL   L  4  LB/ 365  0.99999

TL   ( L / PD) 12  LB/ 365  0.99999

Ende

7

Erwerbseinkommen während Eingliederung Prozedurname Lohn während Eingliederung

Start

Eingangsgrössen:

ML = während Eingliederung erzielter Monatslohn

EE  ML / 3 / 101

Ende

8

Berechnung der Höhe der Taggelder

Prozedurname Taggeld

Start

Eingangsgrössen:

TL = Massgebender Tageslohn in Fr. K = Kinderzahl

EE = Erwerbseinkommen

IVR = IV-Renten während Eingliederung

Von IV verpflegt (ja/nein)

1,0fallsganzesTaggeld g = 

0,5fallshalbesTaggeld

TL  HT ja TE = Amax

nein

Grundentschädigung TE  8 TL  0.9 /101

auf 10 Rp. gerundet

TE  TE  K  KZ

A

9

A

nein TE > TL

ja

TE = TL

TE > HT nein ja

TE = HT

UKTE = TE

Erwerbs-

einkommen während nein Eingliederung

ja

TE + EE > TL nein ja

KB = EE ja TE > TL nein KB = TE + EE – TL

TE = TE – KB

B

10

B

nein IV-Rente

ja

TE = TE – [IVR / 3] / 10

Von IV

nein

verpflegt

ja

AVMK = [UKTE] / 10 ja mit Kind nein AVOK = [2 * UKTE] / 10

AVMK > AVOK > nein nein

AVMKmax AVOKmax ja ja

AVMK = AVMKmax AVOK = AVOKmax

TE = TE – AVMK TE = TE – AVOK

C

11

C nein TE < 0

ja TE = 0

TE  TEg

Ende

12

Berechnung der Höhe der Taggelder für Personen in der erstmaligen beruflichen Ausbildung mit Lehrvertrag Prozedurname Taggeld mit Lehrvertrag

Start

Eingangsgrössen :

MLL = Erzielter monatlicher Lehrlingslohn

LB = Zusätzliche Lohnbestandteile (z. B. der 13. MLL)

AMR = Minimale monatliche Altersrente

Auf 10 Rp. gerundet

ja < 25 Jahre alt nein

TE = [(MLL * 12 + LB) / 36 + 0.999] / 10 1 TE = (AMR * 2) / 30 + 0.0991

nein

TE * 30 > [MLL + LB / 12 + 0.999] TE * 30 > 2 * AMR

nein

TEM = TE * 30

ja

ja

TEM = [MLL + LB / 12 + 0.999] TEM = 2 * AMR TEM = TE * 30

Ende

13

Berechnung der Höhe der Taggelder für Personen in der erstmaligen beruflichen Ausbildung ohne Lehrvertrag oder tertiäre Ausbildung Prozedurname Taggeld ohne Lehrvertrag oder tertiäre Ausbildung

Start

Eingangsgrössen :

AMR = Minimale monatliche

nein < 25 Jahre alt

Altersrente

SSEE = Erhebung der wirtschaftlichen TE = (AMR * 2) / 30 + 0.099 1 Lage Studierender gemäss BFS

ja ja

Person in der erstmaligen

beruflichen Ausbildung Tertiäre Ausbildung ohne Lehrvertrag

Erstes Jahr Zweites Jahr TE = SSEE / 30 + 0.0991

TE = AMR / (4 * 30) + 0.099 1 TE = AMR / (3 * 30) + 0.099 1

A B C D

14

A B

TE * 30 > AMR / 4

TE * 30 > 2 * AMR nein nein

ja

ja

TEM = 2 * AMR TEM = TE * 30 TEM = [AMR / 4 + 0.99] TEM = TE * 30 C D

TE * 30 > AMR / 3

nein TE * 30 > SSEE

nein

ja

ja

TEM = [AMR / 3 + 0.99] TEM = TE * 30 TEM = SSEE TEM = TE * 30

Ende

15

Anhang 1: Abkürzungen/Bezeichnungen

L = Lohn in Fr. (z.B. Fr. 13.19)

EE = Einkommen während Eingliederung

AS = Arbeitsstunden pro Woche (z.B. 42,5)

TL = Tageslohn in Fr. (z.B. Fr. 82.50)

ML = Während Eingliederung erzielter Monatslohn

LB = Zusätzliche Lohnbestandteile

PD = Periodendauer für Einkommen

LU = Jährliches Einkommen aus unselbständigem Erwerb

LS = Jährliches Einkommen aus selbständigem Erwerb

HT = siehe Anhang 2

TE = IV-Taggeld in Fr. (z.B. Fr. 73.30)

TEM = monatliche Entschädigung in Fr. (z.B. Fr. 299)

UKTE = Ungekürztes Taggeld (Grundentschädigung und Kindergeld) IVR = Monatliche IV-Rente inkl. Zusatzrente in Fr. (ohne Rz 3080; in diesem Fall

wäre nur die Differenz aus der IV-Rente und der Hinterlassenenrente zu berücksichtigen)

KB = Kürzungsbetrag

Amax = siehe Anhang 2

KZ = siehe Anhang 2

AVOKmax = siehe Anhang 2

AVMKmax = siehe Anhang 2

AVOK = Abzug für Verpflegung und Unterkunft (ohne Kind)

AVMK = Abzug für Verpflegung und Unterkunft (mit Kind)

K = Anzahl Kinder, die für Kindergeld in Betracht kommen BK = siehe Anhang 2

16

[A] = grösste ganze Zahl, welche nicht grösser als A ist:

z.B. 12 2 4.24  0.5 12 8 .48  0.5

12 8 .98 12 8  96

Die eckigen Klammern bedeuten also:

(1) Der Ausdruck innerhalb der eckigen Klammern ist zuerst genau zu

berechnen.

(2) Anschliessend sind die Nachkommastellen des gemäss (1) berechneten

Ausdruckes abzuschneiden.

Diese Anweisung bedeutet, dass genau die ersten n Nachkommastellen des B := . . . . n

rechts vom Gleichheitszeichen stehenden Ausdruckes (bei Festkommadarstellung) zu berücksichtigen sind.

Zum Beispiel:

B := 1,2782 + 2 2 ergibt B = 3,27

B := 2 * 7,09 + 0,5 0 ergibt B = 14

17

Anhang 2: Bereitstellung systembedingter Grössen

Die IV kennt im Bereich der Taggelder, für die erwerbstätigen Versicherten, folgende

Leistungen:

– Grundentschädigung

– Kindergeld.

Nicht erwerbstätige Versicherte mit Betreuungsaufgaben haben Anspruch auf eine

Entschädigung für diese Kosten; diese ist im vorliegenden Flussdiagramm nicht einbezogen.

Bei der Berechnung des IV-Taggeldes sind Höchstbeträge zu respektieren. Die dazu

benötigten Daten sind eindeutig ableitbar aus dem Höchstbetrag des Taggeldes nach Art. 24 Abs. 1 IVG: «Der Höchstbetrag des Taggeldes entspricht dem Höchstbetrag des versicherten Tagesverdienstes nach dem Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung.» Sie müssen deshalb nur zu Beginn einer «Entschädigungsperiode» bereitgestellt werden. Es handelt sich um die folgenden Grössen:

Fr.

HT = Höchstbetrag des Taggeldes = für das IV-Taggeld maximales massgebendes Erwerbseinkommen im Tag 4071 Amax = Maximale Grundentschädigung ................................................................... 326 KZ = Kindergeld pro Tag und Kind9

AVOKmax = maximaler Abzug für Verpflegung und Unterkunft (ohne Kind), pro Tag .20

AVMKmax = maximaler Abzug für Verpflegung und Unterkunft (mit Kind), pro Tag10

BK = maximale Betreuungskosten, pro Tag82

Die Initialisierung dieser Grössen kann sowohl durch direkte Eingabe (siehe nachfolgend Variante 1) als auch durch Berechnung (siehe nachfolgend Variante 2) erfolgen.

1 Ab 1.1.2016 beträgt der jährliche Höchstbetrag des versicherten Verdienstes gemäss UVG 148 200 Franken.

18

Bereitstellung Variante 1 Prozedurname Bereitstellung Variante 1

Start

HT Amax KZ BK Eingabe der systembedingten AVOKmax AVMKmax Grössen

Ende

19

Bereitstellung Variante 2 Prozedurname Bereitstellung Variante 2

Start

HT Eingabe des Höchstbetrages AVOK des Taggeldes und der max

AVMK maximalen Abzüge für max

Verpflegung und Unterkuft A max  0 .8  HT  0.99

KZ  0 .02  HT  0.99

Ende