Nachtrag Nr. 6 zum Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgeber (KAA)
Nachtrag KAA N6 · 22. Mai 2026 · AHV · Version 6
Nachtrag Nr. 6 zum Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgeber (KAA); gültig ab 01.06.2026
Geltend
BSV · KAA N6 · Deutsch
Nachtrag Nr. 6 zum Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgeber (KAA)
Gültig ab 1. Juni 2026
Stand:
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Vorbemerkungen zum Nachtrag 6, gültig ab 1. Juni 2026
Bis zur Corona Pandemie galt für die Arbeitgeberkontrollen der Grundsatz "Durchführung an Ort und Stelle". Als Folge der Einschränkungen in Zusammenhang mit der Pandemie wurde dieser Grundsatz gelockert. Die Arbeitgeberkontrolleure erhielten die Möglichkeit, auf eine Kontrolle an Ort und Stelle zu verzichten, wenn Sie auf elektronischem Weg Zugang zu allen für die Kontrollen notwendigen Daten erhalten haben und die Prüfung auf diesem Weg ordentlich durchgeführt werden konnte.
In der Rz 1003.3 KAA wurden jedoch Sonderfallkontrollen aufgeführt, bei welchen die Kontrollen weiterhin an Ort und Stelle durchgeführt werden mussten. Da diese Kontrollen oftmals bei einem Treuhänder durchgeführt werden, ist der Zweck des direkten Kontakts mit dem Mitglied nicht mehr gegeben und auch die auf den 1.1.2024 in Kraft getretene Verordnungsanpassung wurde ohne diese Einschränkung formuliert, weshalb auch bei den in Rz 1003.3 erwähnten Sonderkontrollen auf eine Durchführung an Ort und Stelle verzichtet werden kann.
Dabei ist wichtig, dass im Grundsatz immer noch eine Kontrolle an Ort und Stelle vorgesehen bleibt und diese nicht verwehrt werden darf, jedoch die mit der Durchführung der Arbeitgeberkontrolle beauftragte Stelle nun immer selbst beurteilen und entscheiden kann, ob die Kontrolle an Ort und Stelle oder remote durchgeführt wird.
Die Rz 1003.3 wird deshalb per 1.6.2026 aufgehoben.
Die Änderung ist mit dem Vermerk 6/26 gekennzeichnet.
EDI BSV | Kreisschreiben an die Ausgleichskassen über die Kontrolle der Arbeitgeber (KAA) Gültig ab 1. Juni 2026 | 1T318.107.081 d