Nachtrag 6 zum Kreisschreiben über die Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF)
Nachtrag KSPF N6 · 2. Dezember 2022 · AHV · Version 3
Nachtrag 6 zum Kreisschreiben über die Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF); gültig ab 01.01.2023
Geltend
BSV · KSPF N6 · Deutsch
Nachtrag Nr. 6 zum
Kreisschreiben über die Übernahme der Post-
taxen und Postgebühren in den Bereichen
Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsver-
kehr (KSPF)
Gültig ab 1. Januar 2023
Stand: Datum
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Vorwort zum Nachtrag Nr. 6, gültig ab 1. Januar 2023
Die Dienstleistung «Alternative Zahlungsanweisungen» wird definitiv per 31. März 2023 von der PostFinance eingestellt. Neu können die Barauszahlungen der Renten über die PostFinance nur noch mit dem Auszahlungsschein mit Referenznummer (ASR) vorgenommen werden. Mit dem ASR kann eine Auszahlung getätigt werden, wenn der Empfänger nicht über ein Konto verfügt. Es soll die Ausnahme bleiben und für die Fälle Verwendung finden, in welchen die Eröffnung eines Kontos nicht möglich ist, weil zum Beispiel eine Verurteilung wegen qualifizierter Geldwäscherei vorliegt.
Die Änderungen sind im Kapitel 3.2.1 AHV/IV Rentenzahlungen mit dem Auszahlungsschein mit Referenznummer (ASR) in den Rz 3005 ff. festgehalten.
Die Änderungen sind mit dem Vermerk 1/23 gekennzeichnet.
EDI BSV | Kreisschreiben über die Übernahme der Post-taxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) Gültig ab 1. Januar 2023 | 318.107.035 d