AHV/EL Mitteilung Nr. 145 vom 29.1.2004
Mitteilung AHV/EL 145 · 29. Januar 2004 · AHV, EL
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BSV · Mitt. AHV/EL 145 · Deutsch
Alters- und Hinterlassenenvorsorge
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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 145
29. Januar 2004
Rückzüge von einzelnen AHV-Rentenzahlungen
Die Verarbeitung des Elektronischen Zahlungsauftrags EZAG umfasst die Zahlungsanweisungen (Transaktionsarten 10, 11, 24) und die Girozahlungen (Transaktionsarten 01, 05, 22, 27). Die PostFinance generiert für Zahlungsanweisungen und Girozahlungen intern je einen eigenständigen Sammelauftrag, um so der vorgezogenen und speziellen Behandlung von AHV-Zahlungsanweisungen Rechnung zu tragen (Druck und Versand an die Poststellen vor Fälligkeit, damit am Fälligkeitstag das Geld ausbezahlt werden kann).
Wenn Sie eine Transaktion nach der Anlieferung noch annullieren wollen, sind der PostFinance heute folgende Angaben zu liefern:
• Lastkontonummer
• Gebührenkontonummer
• Fälligkeitsdatum
• Transaktions-Laufnummer
• EZAG Auftrags-Nummer
Mit den bestehenden Angaben lässt sich nicht bestimmen, um welche Zahlungsart es sich handelt (Zahlungsanweisung oder Girozahlung), weshalb die PostFinance beide Sammelaufträge überprüfen muss.
Aus diesem Grund ist bei Annullationen künftig zu vermerken, ob es sich um eine Zahlungsanweisung oder Girozahlung handelt.
Der Ablauf für eine Annullierung wird dadurch optimiert, sicherer und schneller.