AHV/EL Mitteilung Nr. 163 vom 4.2.2005

Mitteilung AHV/EL 163 · 4. Februar 2005 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 163 · Deutsch

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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 163

4. Februar 2005

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV

Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2004 wie schon für das Jahr 2003 unverändert 2,5%.

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“. Konkret sind massgebend die in Tabelle E3 des Statistischen Monatshefts 1/2005 ausgewiesenen Kassa-Zinssätze von CHF-Anleihen mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken Pfandbriefinstitute, Geschäftsbanken sowie Industrie und Handel. Dieser Durchschnitt beläuft sich auf 2,7%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit auch für das Jahr 2004 ein Zinssatz von 2,5% resultiert.