AHV/EL Mitteilung Nr. 170 vom 26.5.2005

Mitteilung AHV/EL 170 · 26. Mai 2005 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 170 · Deutsch

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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 170

26. Mai 2005

Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf

Der Grosse Rat des Kantons Genf verabschiedete am 21. April 2005 die Anpassungen der kantonalen Regelung im Bereich Mutterschaftsversicherung an die auf den 1. Juli 2005 in Kraft tretende Mutterschaftsentschädigung im Rahmen der Erwerbsersatzordnung (EO).

• Für diejenigen AHV-Ausgleichskassen, welche eine Bewilligung für die Durchführung dieser übertragenen Aufgabe besitzen, ändert sich nichts. Die seinerzeit erteilten Bewilligungen sind weiterhin gültig.

• Diejenigen AHV-Ausgleichskassen, welche sich für die Durchführung dieser kantonalen Regelung interessieren können ein entsprechendes Gesuch mit den üblichen Unterlagen beim BSV einreichen.