AHV/EL Mitteilung vom 16.1.2006

Mitteilung AHV/EL 181 · 16. Januar 2006 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 181 · Deutsch

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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 181

16. Januar 2006

1. Ergänzungsleistungen (EL) - Kanton Neuenburg

Der Regierungsrat des Kantons Neuenburg hat am 12. Dezember 2005 entschieden, ab Januar 2006 nicht mehr die bundesrechtlichen Höchstansätze für den allgemeinen Lebensbedarf und für den Mietzins anzuwenden. Die neuen Beträge lauten folgendermassen:

Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf

bei Alleinstehenden 17 110 Franken

bei Ehepaaren 25 665 Franken

bei Waisen und Kindern, die einen Anspruch

auf Kinderrente der AHV oder IV begründen 8 952 Franken

Dabei gilt für die ersten zwei Kinder der volle Betrag, für zwei weitere Kinder je zwei Drittel und für die übrigen Kinder je ein Drittel dieses Betrages.

Mietzins

bei Alleinstehenden 12 804 Franken

bei Ehepaaren und Personen mit rentenberechtigten

oder an der Rente beteiligten Kindern 14 544 Franken

2. Ergänzungsleistungen (EL) - Wegleitung über die EL

In der Randziffer 8054 ist eine falsche Verweisung enthalten. Richtig sollte auf die Randziffer 11005.1 RWL verwiesen werden. Der Fehler wird mit dem nächsten Nachtrag korrigiert werden.