AHV/EL Mitteilung Nr. 188 vom 13.6.2006
Mitteilung AHV/EL 188 · 13. Juni 2006 · AHV, EL
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. AHV/EL 188 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
13. Juni 2006
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 188
Überarbeitetes Anmeldeformular zum Bezug der Mutterschaftsentschädigung
Das Formular „Anmeldung für einer Mutterschaftsentschädigung“ sowie das „Ergänzungsblatt“ wurden aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen und in enger Zusammenarbeit mit den Ausgleichskassen überarbeitet. Anlässlich der Sitzung der Leistungskommission vom 21. März 2006 haben die Vertreter der Ausgleichskassen beschlossen, dass es den Ausgleichskassen zwar frei steht,
eigene Anmeldformulare zu erstellen, die Struktur und der Aufbau des offiziellen Formulars aber
zwingend durch alle Ausgleichskassen zu übernehmen sind. Die Ausgleichskassen können indessen - um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden - am Schluss des Formulars zusätzliche oder ergänzende Angaben anfügen (z.B. Anmeldung für Kinderzulagen etc.), was auch in Form eines Anhangs erfolgen kann.
Das neue Anmeldeformular weist nunmehr 4 statt wie bisher 5 Seiten auf. Nebst punktuellen Verbesserungen wurde auch die Rubrik über den Kindsvater aufgehoben. Diese Änderung hat Einfluss auf die Meldungen der Ausgleichskassen an die ZAS. Das Feld 26 in Code Anwendungsgebiet 8F ist für künftige Meldungen generell mit Nullen zu versehen.
Das neue Formular ist ab sofort auf dem Internet und Intranet erhältlich. Die Lagerbestände mit dem alten Formular können jedoch aufgebraucht werden.
Meldung der EO-Daten an die ZAS
Wie aufgrund einer Analyse der EO-Daten festgestellt wurde, stimmen die Meldungsinhalte der Ausgleichskassen in den jeweiligen Feldern Code Anwendungsgebiet 8F nicht immer überein. Dies hat zur Folge, dass die Meldungsinhalte in mühsamer Kleinarbeit wieder aufbereitet werden müssen. Damit solche Korrekturarbeiten für das künftige DataWarehouse EO vermieden werden können, haben die unten aufgeführten Felder folgende Paramenter zu enthalten:
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 188
Feld Stellen Inhalt und Erläuterungen
5 11-14 Buchungsmonat und Jahr: MMJJ
Die Datenmeldung an die ZAS umfasst die in einem be-
stimmten Buchungsmonat verarbeiteten EO-Daten. Diese
müssen mit dem Monatsausweis übereinstimmen. So ist
denn auch die Mutterschaftsentschädigung monatlich zu
melden, ausser es handelt sich um eine Nachzahlung.
19 67-71 Tagesansatz Grundentschädigung: FFFRR
In diesem Feld ist der Betrag ohne Kinder- und Betriebs-
zulage oder Zulage für Betreuungskosten anzugeben.
24 81-87 Total der Erwerbsausfallentschädigung: Betrag FFFFFRR
Das Total der Entschädigung umfasst die Grundentschä-
digung, Kinder- und Betriebszulage
26 89-99 Versichertennummer Kindsvater (11-stellig)
Wird aufgehoben: Feld mit Nullen versehen
27 100-105 Beginn der Entschädigungsberechtigung: TTMMJJ
Bei der erstmaligen Ausrichtung bildet grundsätzlich das
Geburtsdatum des Kindes den Beginn und in den darauf
folgenden Meldungen jeweils der Monatserste. Beim Auf-
schub der Entschädigung ist der Tag nach dem Abruf
massgebend, für den die Entschädigung erstmals ausge-
richtet wurde.
28 106-111 Ende der Entschädigungsberechtigung: TTMMJJ
Bei den monatlichen Auszahlungen ist jeweils der Monats-
letzte einzutragen bzw. beim Erlöschen des Anspruchs
der letzte Tag, für den die Mutterschaftsentschädigung
ausgerichtet wurde.
29 112-120 Reserve: Blanks
Meldung der EO-Daten an die ZAS bei Schutzdienstleistenden
Mit AHV-Mitteilung Nr. 162 vom 18. Januar 2005 wurden die Ausgleichskassen auf die Meldung der korrekten Referenznummer des Zivilschutzes an die ZAS hingewiesen. Die Ausgleichskassen wurden dabei aufgefordert, keine EO-Meldekarten bzw. EO-Anmeldungen zu verarbeiten, welche eine unkorrekte Referenznummer aufweisen würden. Nach wie vor enthalten aber die Meldungen der Ausgleichskassen an die ZAS unverhältnismässig viele nicht korrekte Referenznummern des Zivilschutzes. Die Ausgleichskassen werden daher nochmals auf die oben genannte AHV-Mitteilung hingewiesen und ersucht, vor der Verarbeitung der EO-Meldekarten bzw. EO-Anmeldung die Referenznummer des Zivilschutzes zu prüfen.