AHV/EL Mitteilung Nr. 231 vom 24.07.2008

Mitteilung AHV/EL 231 · 24. Juli 2008 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 231 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

24. Juli 2008

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 231

Projekt NNSS – Informationen zu den Themen • neues Formular 318.260 „Anmeldung für einen Versicherungsausweis“ • Anmeldung der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber mit Ausstellung eines Versicherungsnachweises

Seit 1. Juli 2008 besteht als Folge der neuen Versichertennummer ein neues Anmeldeformular für einen Versicherungsausweis. Ebenfalls seit 1. Juli 2008 sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer innert Monatsfrist bei der Ausgleichskasse anzumelden (Art. 136 Abs. 1 AHVV).

Verschiedentlich wurde seitens der Ausgleichskassen moniert, dass auf dem neuen Anmeldeformular das Eintrittsdatum fehle. Dieses wurde jedoch bewusst weggelassen, da das Anmeldeformular für einen VA die Anmeldung durch den Arbeitgeber gemäss Art. 136 Abs. 1 AHVV nicht ersetzen kann. Es handelt sich um zwei getrennte Prozesse. Die Anmeldung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann zum Teil (abhängig von den einzelnen Ausgleichskassen bzw. EDV-Pools) elektronisch via Partnerweb u.ä. erfolgen. Eine Anmeldung für einen VA ist heute elektronisch noch nicht möglich.

Somit hat das Eintrittsdatum auf dem Anmeldeformular für einen VA keinen Informationswert mehr. Schon bisher hatte das Eintrittsdatum nur eine sehr beschränkte Bedeutung, da nur in wenigen Fällen eine VA-Ausstellung mit dem Eintritt in einen Betrieb zusammen fiel (z. B. bei Eintritt in die Beitragspflicht). In den übrigen Fällen (Verlust des VA, etc.) hatte das Eintrittsdatum keinerlei Bedeutung.

Bezüglich der zusätzlichen Angaben in den Feldern 9 und 10 (Familiennamen und Vornamen der Eltern) verweisen wir auf Art. 133bis Abs. 4 Bst. i AHVV: Diese Angaben sind einstweilen bei der Zuteilung einer neuen Nummer wichtig, um die versicherte Person und die Nummer eindeutig zuweisen zu können. Sobald die Integration mit den anderen Registern des Bundes (z.B. Zivilstandsregister Infostar, Ausländer- und Migrationsregister ZEMIS, etc.) aktiv ist, werden diese Angaben automatisch aus diesen Registern entnommen. Das Anmeldeformular wird zu diesem Zeitpunkt (in ca. 1 bis 2 Jahren) nochmals überarbeitet werden müssen. Zum heutigen Zeitpunkt sind diese Felder vor allem bei der erstmaligen Anmeldung einer Person in der AHV wichtig. Für den Ersatz eines VA bei bestehender Nummer können sie offen gelassen werden.

Im Übrigen ist es den Ausgleichskassen freigestellt, das Formular 318.260 an ihre spezifischen Abläufe und Bedürfnisse anzupassen. Dabei ist lediglich zu beachten, dass der vorgeschlagene Inhalt in einem individuellen Formular vollständig enthalten ist.