AHV/EL Mitteilung Nr. 240 vom 24.2.2009

Mitteilung AHV/EL 240 · 24. Februar 2009 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 240 · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

24. Februar 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 240

Migration des zentralen Versichertenregisters (NRA) zum NRA/UPI Auswirkungen für die Durchführungsstellen Ergebnisse aus der Taskforce NRA/UPI

Während dem ersten Halbjahr 2009 wird das NRA (neues Versichertenregister der AHV/IV) schrittweise wichtige Veränderungen erfahren, und zwar in den Bereichen

a) seines Inhalts (Personenidentifikationsteil);

b) seiner Quellen (Datenlieferanten) und seines Aktualisierungsmodus.

Das aus den Veränderungen resultierende Produkt wird „UPI“ (Unique Person Identification database) genannt, während das umgewandelte NRA als „NRS/UPI“ bezeichnet wird.

Das beiliegende Dokument beschreibt diese Migration, sowie die Auswirkungen auf die Durchführungsstellen der AHV/IV. Diese sind gebeten, aufgrund der vorliegenden Informationen ihre kasseninterne Organisation und Technik zu überprüfen und allenfalls den neuen Anforderungen anzupassen.

Die Informatikpools und auch die Kassen ohne Pool wurden im Rahmen der Arbeiten der Taskforce NRA/UPI bereits vorinformiert und haben auch materiell zu den hier vorliegenden Unterlagen beigetragen. Dürfen wir Sie bitten, allfällige Rückmeldungen zu diesem Thema via Ihre Vertretung in dieser Taskforce, welche diese Transitionsphase begleitet, vorzunehmen.

2

Migration vom NRA zum NRA/UPI Auswirkungen für die Durchführungsstellen der AHV/IV

NRA/UPI

Migration des NRA zum NRA/UPI Auswirkungen für die Durchführungsstellen

Verfasser: H. Häfliger (BSV) in Zusammenarbeit mit der ZAS Version: 1.0 Status: in Bearbeitung, präsentiert, akzeptiert Datum: 20. Februar 2009 Verteiler: Durchführungsstellen der AHV/IV und Pools

Änderungsnachweis

Version Datum Beschreibung der Ergänzung oder Änderung

0.1 17.12.2008 Erste Version

0.2 6.1.2009 Ergänzungen durch HP. Naef (ZAS)

1.0 10.2.2009 Ergänzungen aus der 2. Sitzung der Taskforce NRA/UPI

3

1. Einführung

1.1. Zweck und Inhalt des Dokuments

Dieses Dokument hat zum Ziel, die Durchführungsstellen der AHV/IV über folgende Themen

zu informieren:

1. Die wesentlichen Veränderungen, die das Neue Zentrale Versichertenregister (NRA) der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) im Jahr 2009 erfahren wird.

2. Die Folgen dieser Veränderungen für die Durchführungsstellen als Nutzer des NRA aufzuzeigen.

Während dem ersten Halbjahr 2009 wird das NRA (neues Versichertenregister der AHV/IV) schrittweise wichtige Veränderungen erfahren, und zwar in den Bereichen

a) seines Inhaltes (Personenidentifikationsteil);

b) seiner Quellen (Datenlieferanten) und seines Aktualisierungsmodus.

Das aus den Veränderungen resultierende Produkt wird "UPI" (Unique Person Identification database) genannt, während das umgewandelte NRA als "NRA/UPI" bezeichnet wird.

Der Anlass und die Begründung für diese Arbeiten sind:

1. Umsetzung der Beschlüsse des Gesetzgebers in den Bereichen

a) des AHV-Gesetzes (AHVG) und seiner Verordnung (AHVV);

b) des Registerharmonisierungsgesetztes (RHG) und seiner Verordnung (RHV).

2. Aktualisierung des Zentralen Registers, um den neuen Bedürfnissen beim systematischen Gebrauch der AHVN13 als administrativer Personenidentifikator ausserhalb der AHV/IV-Institution Rechnung zu tragen.

2. Zeitlicher Ablauf der Migration

Für die Durchführungsstellen der AHV/IV sind drei Migrationsphasen relevant und zu unter-

scheiden. Das folgende Schema stellt den zeitlichen Ablauf bei der Migration des NRA zum

NRA/UPI grafisch dar:

Phase 0: Phase 1: Phase 2:

Vorbereitung des NRA Automatisierte Aktuali- Clearing und Abschluss

(pre-clearing durch die sierung des NRA zum der Aktualisierung des

ZAS) NRA/UPI NRA/UPI

15. Februar 2009 31. März 2009

Beginn automatisierte Ende automatisierte

Aktualisierung Aktualisierung

Bild 1: Zeitlicher Ablauf der Migration vom NRA zum NRA/UPI

4

Die Tabelle enthält eine Beschreibung der drei Phasen und erläutert die Auswirkungen der jeweiligen Phase auf die Durchführungsstellen.

Phase Beschreibung Auswirkungen auf die Durchführungsstellen

Ab dem 1. November 2008 bis Mitte Febru- Die Durchführungsstellen sollten durch diese ar 2009 übernimmt eine Taskforce der ZAS Operation so wenig wie möglich behelligt das pre-clearing des NRA-Dateninhalts werden. Es wird jedoch in gewissen Fällen mittels der von der ZAS zur Verfügung ge- der Mitwirkung der Organe bedürfen, vor alstellten Ressourcen und Informationen. lem um Entkettungsfälle korrekt zu "lösen". Dabei soll ein Maximum an falschen Ver- Die vorgenommenen Verkettungen zwischen

0 knüpfungen im Register korrigiert werden. Datensätzen, die einerseits ein ZIK und ande-In dieser Phase konzentriert man sich vor rerseits ein offenes IK beinhalten, werden allem auf Verkettungsfälle (hinzufügen von monatlich den auszahlenden Kassen gemelfehlenden Verknüpfungen zwischen Daten- det, damit diese notfalls die Berechnungssätzen), wobei es wahrscheinlich auch zur grundlagen der Leistung überprüfen können. Identifizierung von Entkettungsfällen kom-

men wird.

Zwischen dem 15. Februar und dem 31. Diese Operation wird die folgenden zwei März 2009 wird im Rahmen der Operation sichtbaren Auswirkungen auf den Inhalt des "erste integrierte Zuteilung der AHVN13" Registers haben:

(unter der Federführung des BFS) das NRA A. Vervollständigung (und eventuell geringfüauf der Informationsgrundlage der folgen- gige Korrekturen) von persönlichen Identiden Register progressiv aktualisiert: fikationsattributen zu den AHVN13 für un-

1. Eidgenössische Register Infostar, Ze- gefähr 70 bis 80% der lebenden Bevölke-

1

mis, Vera, Ordipro; rung, die momentan im NRA geführt wird.

2. Einwohnerregister der 2'700+ Gemein- B. Einführung von ca. 70 bis 80% der Bevölden der Schweiz; kerung in das NRA, der eine AHVN13 zu-

3. Versichertenregister gemäss KVG der geteilt werden muss, jedoch bisher keine Krankenkassen. besitzt (in der Schweiz wohnhafte Personen, die zurzeit zur AHV/IV keine Beziehung haben, Schweizer im Ausland, usw.)

Ab dem 15. März 2009 bis zum Abschluss Ebenso wie während der Phase 0 wird alles der Aufgabe werden die Daten des Rests darangesetzt, dass die Durchführungsstellen der Bevölkerung, die keiner automatisierten im Rahmen der Clearing-Operationen nur im Behandlung unterworfen werden können, äussersten Notfall konsultiert werden müssen. schrittweise abgeklärt und in das NRA/UPI Insbesondere für Entkettungsfälle wird ihre integriert. Zirka 50 bis 60 Mitarbeitende Mitwirkung trotz allem unumgänglich sein. 2 werden während dieser Operationsphase

bei der ZAS damit beschäftigt sein. Diese

Operation wird ebenfalls einen kleinen Teil

derjenigen Fälle betreffen, die schon in

Phase 1 behandelt wurden.

Ziel der Phase 2: Aktualisierung von 95%

des NRA/UPI bis zum 30. Juni 2009.

5

2.1. Anpassung des Zeitplans

Die präsentierten Termine sind approximativer Natur, während der Zeitplan abhängig ist vom Ablauf der verschiedenen Operationen und somit einige Anpassungen erfahren kann.

2.2. Weiterführung des Dienstes während der Migration

Die Migrationsoperationen (Phasen 0 bis 2) werden parallel zur täglichen Bearbeitung der Meldungen durchgeführt. Im Prinzip sind keine Unterbrechungen vorgesehen (ausgenommen für den speziellen Datentransfer FARAS der verlangsamt wird).

Da die vorgesehenen Operationen jedoch ungewöhnlich tiefgreifend und komplex sind, können gewisse sporadische Zwischenfälle nicht ausgeschlossen werden. Dabei kann die Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigt werden, was die Durchführungsstellen bei der Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben behindern könnte. Es wird alles daran gesetzt, um derartige Zwischenfälle zu verhindern.

2.3. Ende 2009: Ein vollständiges NRA/UPI - im Dienste der Institution

Nach Ablauf der Phase 2 (die aus heutiger Sicht gegen Ende 2009 sein wird), muss der Inhalt des NRA/UPI von wenigen Aspekten abgesehen, folgende Attribute aufweisen:

A. Das Register führt zukünftig 100% der aktuell in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung (ausser Kurzaufenthalter von weniger als 4 Monaten), die im Ausland wohnhaften Schweizer sowie die beim EDA akkreditierten Personen. Zudem führt es auch weiterhin und wie bislang alle Personen, die eine oder mehrere AHV-Nummern besitzen, die seit deren Gründung generiert wurden.

B. Überall dort wo es möglich war stammen die persönlichen Identifikationsattribute von nun an aus demjenigen Register, das als das "zuverlässigste" oder "offiziellste" betrachtet wird.

C. Die automatisierten Prozesse sind operationell; die Aktualisierung der Daten des NRA/UPI wird durch einen ständigen Datenfluss aufrecht erhalten, der sich auf den Inhalt der wesentlichsten "Melde-Register“ stützt.

Der Qualitätsgewinn des Registerinhaltes sowie seine automatisierte Aktualisierung erfordert von nun an keine aktive Mitwirkung der AHV/IV-Durchführungsstellen mehr, was bei diesen zu einer Reduzierung des Aufwands führen wird.

6

3. Im NRA/UPI enthaltene Personenattribute

Die im NRA/UPI enthaltenen Personenattribute sind in Art. 133bis,Abs.4 der AHVV festgelegt. Es handelt sich um die folgenden Personendaten:

a) Familienname;

b) Ledigname;

c) Vornamen;

d) Geschlecht;

e) Geburtsdatum;

f) Geburtsort;

g) Staatsangehörigkeit;

h) Alte Versichertennummer;

i) Familiennamen und Vornamen der Eltern.

Des Weiteren wird als zusätzliches Datenelement die Herkunft des Datensatzes (ab 1.7.2008) gespeichert. Die obigen Daten a) bis i) sowie die Herkunft sind für die Durchführungsstellen via Telezas3 oder Webservices abrufbar und ersichtlich.

Weitere Daten aus den anderen Registern des Bundes oder der Kantone (z.B. Zivilstand) werden im NRA/UPI nicht gespeichert und sind daher auch nicht ersichtlich.

3.1. Verzeichnis der inaktiven oder annullierten AHVN13

Die ZAS führt und publiziert unter folgendem Link eine Liste der inaktiven oder annullierten AHVN13: http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/cdc.php?pagid=33&elid=682&lang=de

Eine neue Version dieser Liste wird regelmässig zwischen dem 1. und 5. Tag eines Monats aufgeschaltet.

7

4. Ablaufänderung beim Eintritt in die Versicherung MZR 11, 13, 19 und 21

Wird eine Person dem Zentralregister von einem anderen Melderegister als jenem der AHV/IV-Durchführungsstellen gemeldet, können sich die Durchführungsstellen der AHV/IV zum Zeitpunkt des Eintritts eines ersten Versicherungsfalles auf den bereits bestehenden Personendatensatz sowie die entsprechende AHVN13 stützen. Deshalb müssen die

Durchführungsstellen von nun an systematisch überprüfen, ob eine Person bereits dem Zentralregister gemeldet wurde um gegebenenfalls eine Meldung "Eintritt in die

Versicherung" statt einer Meldung "neuer Versicherter" zu machen. Die Meldung "Eintritt in die Versicherung" erfolgt samt AHVN13 in einer MZR mit dem Anwendungsgebiet 11, 13, 19 oder 21, wie es das folgende XML-Schema illustriert:

Bild 2: Meldung eines "Eintritts in die Versicherung"

Die folgende Zusammenstellung erklärt den neu einzuhaltenden Arbeitsablauf für „neue Person im NRA/UPI“ oder „Eintritt in die Versicherung“.

Schritt Beschreibung des Arbeitsschritts Erklärungen

1 Anmeldung einer Person

2 Konsultation des NRA/UPI via Telezas3, Ab Ende 2009 müssen 99% der Per- Webservice oder NRA-Download über die sonen in NRA/UPI enthalten sein Personendaten und Ermittlung der Versichertennummer

3 Erstellung der MZR mit der Versicherten- Dies bedeutet: Eintritt in die Versichenummer rung AHV/IV.

4 Wenn die Person im NRA/UPI nicht gefunden Dies bedeutet: Neue Person im wird, ist für diese ein MZR mit Personenda- NRA/UPI und Eintritt in die Versicheten und ohne Versichertennummer zu erstel- rung. len. Mögliche Erklärungen: Grenzgänger, „Grauarbeiter“ (Bei den gelb markierten Zeilen handelt es sich um neue Ablaufschritte)

8

5. Ablaufänderung bei der Mutation von Personendaten MZR 15 und 25

Für die Mutation von Personendaten im NRA/UPI durch die Durchführungsstellen mit den MZR Anwendungsgebiet 15 und 25 gelten ab Beginn der Phase 1 neue Regelungen. Das NRA/UPI kann solche Meldungen nur noch in folgendem Fall akzeptieren:

Der zuletzt gültige Stand der Attribute wurde seitens eines AHV/IV-Organs (oder einer Krankenkasse) gemeldet.

Falls der zuletzt gültige Stand der Attribute von Infostar, Zemis, Vera, Ordipro oder Einwohnerregister gemeldet wurde, kommt eine solche Meldung mit dem Anwendungsgebiet MZR 15 oder 25 in eine Warteschlange. Damit die ZAS diese freigibt, muss die Durchführungsstelle über verlässliche Informationen verfügen, die eine Korrektur dieser Attribute rechtfertigen (Identitätsdokument, Familienbüchlein, usw.). Der Fall wird in der Folge bilateral zwischen dem Kontrollbüro (KB) und dem entsprechenden Organ evaluiert.

Um den Durchführungsstellen die Entscheidung zu erleichtern, ob eine MZR 15 oder 25 möglich oder wünschenswert ist, müssen die Durchführungsstellen via Telezas3, Webservice oder periodischen Download des NRA/UPI den Stand der Personendaten im NRA/UPI überprüfen. Die Herkunft des aktuellen Datenstandes ist transparent ersichtlich.

Die folgende Zusammenstellung erklärt den neu einzuhaltenden Arbeitsablauf für Personendatenmutationen durch die Durchführungsstellen nochmals:

Schritt Beschreibung des Arbeits- Erklärungen schritts

1 Bekanntwerden eines Bedarfs für Meldung durch den Arbeitgeber, den Versicherten

die Änderungen der Personenda- oder eine dritte Stelle. ten bei einer Durchführungsstelle.

2 Konsultation des NRA/UPI via Es besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Telezas3, Webservice oder NRA- die Mutation bereits durch ein anderes integriertes Download über den Stand und die Register an das NRA/UPI gemeldet wurde. Quelle der Personendaten.

3 Entscheid durch System oder Wenn die Daten im NRA/UPI bereits automatisch Fachspezialist der Kasse, ob eine mutiert wurden, besteht kein weiterer Handlungs- MZR 15/25 zulässig ist. bedarf. Falls der zuletzt gültige Stand der Attribute von Infostar/Zemis/Vera/Ordipro/Einwohnerregister gemeldet wurde, stützt die Kasse ihren Entscheid auf: 1) ein offizielles Dokument 2) den Regeln im amtlichen Katalog der Merkmale (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/- de/index/news/publikationen.Document.103487.pdf) Catalogue officiel des caractères (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/- fr/index/news/publikationen.Document.103488.pdf)

9

4 Wenn die oben beschriebene Im anderen Fall besteht kein weiterer Handlungs-Bedingung zutrifft oder offensicht- bedarf. Die meldende Stelle oder Person ist allenlich ist, dass die Daten der Durch- falls auf die korrekte Stelle für die Personendatenführungsstelle korrekt und diejeni- mutation hinzuweisen.

gen im NRA/UPI falsch sind, kann

die MZR 15/25 erstellt werden.

5 Behandlung des MZR in der War- Falls der zuletzt gültige Stand der Attribute von teschlange Infostar/Zemis/Vera/Ordipro/Einwohnerregister gemeldet wurde, gelangt das MZR in die Warteschlange. Das MZR Kontrollbüro nimmt dann mit der Kasse Kontakt auf um den Fall zu klären.

(Bei den gelb markierten Zeilen handelt es sich um neue Ablaufschritte)

Im Falle einer Häufung nicht automatisch verarbeitbarer Meldungen behält sich die ZAS das Recht vor, diese gemäss ad hoc Plausibilitätskriterien automatisch zu reduzieren.

Prinzipiell gilt für versicherte Personen, welche in der Schweiz wohnhaft oder Schweizer Staatsbürger sind, dass allfällige Änderungen der Personendaten im NRA/UPI nur direkt über die zuständige Behörde (Zivilstandsamt wenn die Daten von Infostar stammen, Ausländerbehörde wenn die Daten von ZEMIS stammen, usw.) vorgenommen werden können.

Durch die Änderung der Daten an der Quelle werden diese automatisch auch an das

NRA/UPI gemeldet und sind in Telezas3 sichtbar. Die Praktikabilität dieses prinzipiellen Ablaufs muss allenfalls nach Inbetriebnahme nochmals überprüft werden.

Anfrage der Durchführungsstellen bezüglich der Verbindlichkeit der Namen in offiziel-

len Dokumenten

Frage: Welches Dokument ist verbindlich, wenn ein Unterschied in der Namensgebung zwischen einem Pass und einer Aufenthaltsbewilligung besteht?

Antwort: Für die Schweizer Behörden ist der Name in der Aufenthaltsbewilligung massgebend (Pass ist Reisedokument).

6. Änderung der MZR 31 und 41

Durch die Neudefinition der Abläufe müssen die Ausgleichskassen keine oder nur wenige Personendatenmutationen an das NRA/UPI melden. Dies geschah bisher mittels der oben beschriebenen MZR15/25, wobei jeweils auch ein neuer VA erstellt wurde.

Bei Personendatenmutationen im NRA/UPI durch andere Quellen müssen die Ausgleichskassen zukünftig einen neuen VA mit einer MZR 31/41 erstellen. Bei der Verarbeitung wurde bisher die Meldung der Personendaten verlangt und diese bei Nichtübereinstimmung mit einem Plausifehler zurückgewiesen.

Die ZAS ändert die Plausibilitätsprüfungen bei der Verarbeitung der MZR 31 und 41, sodass eine solche MZR für die Erstellung eines VA lediglich noch die AHVN13 enthalten muss, d.h. die Meldung der Personendaten weggelassen werden kann.

Die ZAS informiert über den Zeitpunkt, ab wann dieser Applikations-Change realisiert wird (wenn möglich vor Ende Februar 2009).

10

Migration vom NRA zum NRA/UPI Auswirkungen für die Durchführungsstellen der AHV/IV

7. Erweiterung des NRA-Download

Der Inhalt der monatlichen und täglichen NRA-Download-Datensätze wird mit einem zusätzlichen Feld ergänzt, aus dem die Herkunft der Personendaten im NRA/UPI erkannt werden kann. Die neue Datensatzbeschreibung sieht demnach wie folgt aus:

Feld-Nr. Position Inhalt Form

1 01 – 13 alte oder neue Versichertennummer (Nummer des IK)1

2 14 – 26 Neue Versichertennummer (neue zugeordnete Nummer) N

3 27 Mutationscode N 0 gültig im monatlichen Download (Gesamtbestand)

1 gültig im täglichen Änderungsfile (partieller Bestand)

2 inaktiv

3 ungültig

3 28 Aktualitätsflag N 1 bei den aktuellsten Personendaten

0 falls aktuellere Personendaten existieren

4 29 – 68 Name, Vorname (Grossschrift, Name und Vorname durch Kom-2

ma getrennt gemäss heutigen Weisungen)

5 69 Geschlecht der versicherten Person N 1 Mann

2 Frau

6 70 – 77 Geburtsdatum der versicherten Person (DDMMJJJJ) N

7 78 – 80 Nationalitätscode gemäss IK-Kopfdaten N

8 81-86 Herkunft des Personendatensatzes. Beispiele: N 1000: Meldung durch AK 1

60000: Meldung durch AK 60

950000: Meldung durch Infostar

955000: Meldung durch ZEMIS

960000: Meldung durch Ordipro

965000: Meldung durch VERA

970000: Irgendein Einwohnerregister

980000: Irgendeine Stelle die berechtigt ist,

eine AHVN zu verlangen (z.B. Familienaus-

gleichskasse)

800000: Meldung durch Krankenversicherung

Ein leeres Feld bedeutet dass die Daten vor dem 01.07.2008

erfasst wurden.

(Bei den gelb markierten Zeilen handelt es sich um neue Felder)

Formatierung

1 numerisch, linksbündig, rechts mit Blanks aufgefüllt

2 alphanumerisch, linksbündig, rechts mit Blanks aufgefüllt N numerischer Wert rechtsbündig, links mit Blanks aufgefüllt

Die neue Datenstruktur wird ab 1. März 2009 aktiviert.

11

Anfrage der Durchführungsstellen bezüglich der Verarbeitungssequenz der täglichen NRA/UPI-Mutationsfiles

Frage: Bei der täglichen Verarbeitung der NRA/UPI-Mutationsdaten sollten die Files unbedingt einen Kopfrecord und eine Sequenznummer erhalten, damit vermieden werden kann, dass mit älteren Daten neuere überschrieben werden.

Antwort der ZAS: Die Datenfiles erhalten bereits einen Namen, aus dem das Datum eindeutig hervorgeht (Tagesdatum der Mutationen). Bei Verarbeitungsproblemen oder Fehlern kann es vorkommen, dass die Datei eines Tages fehlt, d.h., dass in der Sequenz der täglichen Dateien eine Lücke entsteht. Wenn dies von den Ausgleichskassen bemerkt wird, muss die

Verarbeitung sofort unterbrochen und der Grund dafür mit der ZAS abgeklärt werden. Auf keinen Fall sollte die Lücke ignoriert und einfach die nächste Datei (Datei des

nächsten Tages, wenn vorhanden) verarbeitet werden.

Zur Beachtung: Während der Umstellungsphase 1 beginnt ab dem 21. Februar 2009 das Laden der neuen oder geänderten Personendaten in das NRA/UPI. Dieser Vorgang kann bis zum Abschluss der Phase 1 am 31. März 2009 dauern. Während diesem Zeitraum können

die täglichen NRA/UPI-Mutationsfiles sehr gross werden; im Extremfall können diese an

Montagen beinahe die Grösse der monatlichen Dateien aufweisen, weil während den Wochenenden massiv Personendaten geladen werden und jede betroffene Person als Mutation in das tägliche File aufgenommen wird.

8. ZRWebserv

In den Webservices ist die Herkunft des Personendatensatzes oder der Änderung nach dem 1.7.2008 im Versichertenregister ersichtlich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Beispiel:

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>

<insuredWSout xmlns="http://www.zas.admin.ch/RC"

xmlns:zasrc="http://www.zas.admin.ch/RC"

xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"

xsi:schemaLocation="http://www.zas.admin.ch/RC /xsd/webServices/interroRA/AssureQuery.xsd"> <zasrc:queryData>

<zasrc:insuredWSin>

<zasrc:Versichertennummer>7565176037272</zasrc:Versichertennummer>

</zasrc:insuredWSin>

</zasrc:queryData>

<zasrc:replyData>

<zasrc:VersichIDs>

<zasrc:aktiveVersichertennummer13Stellen>7565176037272</zasrc:aktiveVersichertennummer13Ste llen>

<zasrc:uebrigeVersichertennummer>67567112419</zasrc:uebrigeVersichertennummer> </zasrc:VersichIDs>

<zasrc:VersichAktuellDaten>

<zasrc:Quelle>950000</zasrc:Quelle>

<zasrc:VersichertennummerEintrag>7565176037272</zasrc:VersichertennummerEintrag> <zasrc:Namen>NAEF</zasrc:Namen> <zasrc:Vornamen>HANSPETER</zasrc:Vornamen> <zasrc:Geschlecht>1</zasrc:Geschlecht>

12

<zasrc:Geburtsdatum>1967-01-12</zasrc:Geburtsdatum>

<zasrc:Geburtsland>100</zasrc:Geburtsland>

<zasrc:Heimatstaat>100</zasrc:Heimatstaat>

</zasrc:VersichAktuellDaten>

</zasrc:replyData>

<zasrc:processingTimestamp>2008-12-22T10:03:34</zasrc:processingTimestamp> </insuredWSout>

9. Abkürzungen

AHVN, AHVN11 Alte 11-stellige AHV-Nummer (Kurzform)

AHVN13 (NN) Neue 13-stellige Versichertennummer (Kurzform)

AK Ausgleichskasse

AWG Anwendungsgebiet

CdC Centrale de Compensation

DFS Durchführungsstellen, d.h. AHV-Kassen und IV-Stellen

IK Individuelles Konto

IS Informationssystem(e)

IT Informationstechnologie

IV Invalidenversicherung

MZR Meldung an das Zentralregister oder auch Grund der Meldung an das Zentralre-

gister

NRA Neues zentrales Versichertenregister (nouveau registre des assurés) NRA/UPI NRA mit « Unique Person Identification database »

Telezas3 Abfragesystem für das zentrale Versichertenregister

VA Versicherungsausweis

ZAS Zentrale Ausgleichsstelle

ZIK Zusammenruf der individuellen Konti

10. Weitere Referenzen

• Migration vom NRA zum NRA/UPI; Allgemeine Informationen für die Durchführungsstellen der AHV/IV, November 2008, ZAS • Webportal des Bundesamtes für Statistik (BFS) zum Thema Registerharmonisierung: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/00.html • Protokoll der 1. Sitzung der Taskforce NRA/UPI, 4.12.2008, BSV • Protokoll der 2. Sitzung der Taskforce NRA/UPI, 28.1.2009, BSV