AHV/EL Mitteilung Nr. 303 vom 21.03.2012

Mitteilung AHV/EL 303 · 21. März 2012 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 303 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

21.03.2012

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 303

Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft – Jahr 2012

1. Befreite Unternehmen

Die in der Informationsplattform AHV-IV publizierte Excel-Liste (Stand 5.10.2011 – vgl. Register 1 und 2) ist gemäss Auskunft des BAFU immer noch aktuell bzw. gültig. Sie finden diese Liste in der Rubrik „Dokumente“ unter „Diverses“. Wir bitten Sie, die befreiten Unternehmen in Ihren Applikationen mit denjenigen in der Liste zu vergleichen.

2. Informationen des BAFU

Der Rückverteilungsfaktor des Jahres 2012 beträgt 0.493 CHF pro 1‘000 CHF abgerechnete Lohnsumme.

Die vom BAFU erstellten Musterschreiben werden ebenfalls in der Informationsplattform AHV-IV (Rubrik „Dokumente“ unter „Diverses“) publiziert. Die italienische Version figuriert im französischen Teil.

Die Ausgleichskassen können eine der folgenden Varianten wählen:

Standardfall „Den Ihnen zustehenden Anteil aus der Verteilung der CO2-Abgabe im Jahr

2012 ersehen Sie aus beiliegender Abrechnung. Dieser Betrag wird Ihnen ausbezahlt oder verrechnet.“: Der Betrag erscheint nur auf der Abrechnung (nicht im Begleitschreiben) und wird sofort verrechnet / ausbezahlt.

Andere Fälle: Die Ausgleichskasse entfernt den obigen Standardsatz und wählt eine der vier

folgenden Varianten:

o Variante 1: Der Rückverteilungsbetrag 2012 ist im Schreiben aufgeführt und wird sofort verrechnet / ausbezahlt.

o Variante 2: Der Rückverteilungsbetrag 2012 ist im Schreiben aufgeführt und wird später verrechnet / ausbezahlt (entsprechenden Monat und Jahr einfügen).

o Variante 3: Die abgerechnete AHV-Lohnsumme 2010 und der Rückverteilungsbetrag 2012 sind im Schreiben aufgeführt. Die Verrechnung / Auszahlung erfolgt sofort.

o Variante 4: Die abgerechnete AHV-Lohnsumme 2010 und der Rückverteilungsbetrag 2012 sind im Schreiben aufgeführt. Die Verrechnung / Auszahlung erfolgt später (entsprechenden Monat und Jahr einfügen).

Bei einem Rückverteilungsbetrag von unter CHF 50.00 ist auf den Versand des Schreibens zu verzichten (Rz 4013 WRC).

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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 303