AHV/EL Mitteilung Nr. 322 vom 10.12.2012

Mitteilung AHV/EL 322 · 10. Dezember 2012 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 322 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

10.12.2012

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

EL-Durchführungsstellen Nr. 322

Neue Berechnung der Einträge im individuellen Konto (IK)

Um störende Differenzen bei den IK-Einträgen zu vermeiden, wird der IK-Eintrag

- der Selbständigewerbenden, die in der obligatorischen Versicherung den AHV-Mindestbeitrag ent-

richten (392 Franken im Jahr), sowie

- der Nichterwerbstätigen, die in der obligatorischen oder freiwilligen Versicherung den AHV-

Mindestbeitrag (392 Franken bzw. 784 Franken im Jahr) oder den AHV-Höchstbeitrag (19 600)

entrichten,

ab 2013 in der Weise berechnet, dass die jährliche AHV-Beitragssumme durch den AHV-Beitragssatz (0,084) geteilt wird. Die so berechneten IK-Einträge finden sich ab sofort in den am 05. Dezember auf dem Internet und dem Extranet publizierten korrigierten Beitragstabellen.

Für die Berechnung aller übrigen IK-Einträge spielt es keine Rolle, ob die neue Berechnungsweise angewendet oder die bisherige – Gesamtsumme der bezahlten AHV/IV/EO-Beiträge dividiert durch die Summe der AHV/IV/EO-Beitragssätze (Divisor: 0.103) – beibehalten wird.

Für Einzelheiten wird auf das Dokument Berechnung der Beiträge und Einträge in das individuelle Konto (IK) verwiesen:

http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:30/lang:deu

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Geschäftsfeld MAS des BSV.