AHV/EL Mitteilung Nr. 324 vom 21.01.2013
Mitteilung AHV/EL 324 · 21. Januar 2013 · AHV, EL
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. AHV/EL 324 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
21.01.2013
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 324
Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV
Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2012 1,0% (2011: 2,0%).
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“. Konkret sind massgebend die in Tabelle E4 des Statistischen Monatshefts 1/2013 ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „Industrie und Handel“. Dieser Durchschnitt beläuft sich auf 1,20%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2012 ein Zinssatz von 1,0% resultiert.