Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital – Art. 18 Abs. 2 AHVV

Mitteilung AHV/EL 357 · 21. Januar 2015 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 357 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

21.01.2015

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 357

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital – Art. 18 Abs. 2 AHVV

Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2014 1,0% (2013: 1,5%).

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“. Konkret sind massgebend die in Tabelle E4 des Statistischen Monatshefts 1/2015 ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „Industrie und Handel“. Dieser Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 0,98%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2014 ein Zinssatz von 1,0% resultiert.