Anpassung des IV-Taggeldes auf den 1. Januar 2016

Mitteilung AHV/EL 368 · 2. Dezember 2015 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 368 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

02.12.2015

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 368

Anpassung des IV-Taggeldes auf den 1. Januar 2016

Auf den 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung von 126‘000 auf 148‘200 Franken erhöht. Die Obergrenze gilt nicht nur für die Unfallversicherung,

sondern ist auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung. Die neuen Höchstbeträge in der Invalidenversicherung sehen für das IV-Taggeld ab 1. Januar 2016 wie folgt aus:

Grosses Taggeld

Die Ansätze variieren je nach Einkommen

Grundentschädigung bis Fr. 326.-

Kindergeld (pro Kind) Fr. 9.-

Das Taggeld darf zusammen mit dem Kindergeld 407 Franken pro Tag nicht übersteigen.

Kleines Taggeld

Das «kleine Taggeld» in der erstmaligen beruflichen Ausbildung entspricht 10% des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes nach UVG. Wenn jemand die erstmalige berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen hätte und im Erwerbsleben stehen würde, beträgt das Taggeld 30% des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes nach UVG.

pro Monat pro Tag

10% des Höchstbetrages des versicherten Tagesver- Fr. 1‘221.- Fr. 40.70 dienstes nach UVG

30% des Höchstbetrages des versicherten Tagesver- Fr. 3‘663.- Fr. 122.10 dienstes nach UVG

Entschädigung für Betreuungskosten

Wer vor dem Eintritt des Gesundheitsschadens nicht erwerbstätig war, hat kein Anspruch auf ein Taggeld. Hingegen wird eine Entschädigung für Betreuungskosten ausgerichtet, wenn zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern oder Familienangehörigen entstehen. Es werden die tatsächlichen Auslagen, aber maximal 20% des Höchstbetrages des Taggeldes übernommen. Dieser beträgt neu 82 Franken im Tag.

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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 368

Welche Taggelder sind auf den 1. Januar 2016 anzupassen?

Grosses Taggeld

Anzupassen sind einerseits Taggelder, deren massgebendes Einkommen höher als 346 Franken im Tag ist. Andererseits sind aber auch jene Taggelder anzupassen, zu welchen ein Kindergeld ausgerichtet werden kann. Das Kindergeld wird neu von Fr. 7.- auf Fr. 9.- im Tag erhöht.

Kleines Taggeld

Sämtliche am 31. Dezember 2015 laufenden kleinen Taggelder sind auf den 1. Januar 2016 anzupassen. Das zum kleinen Taggeld ausgerichtete Kindergeld erhöht sich ebenfalls auf 9 Franken im Tag.

Tabellen zur Ermittlung der IV-Taggelder; Korrigendum

Anfangs August 2015 wurden die Tabellen zur Ermittlung der IV-Taggelder, gültig ab 1.1.2016, auf die Webseite des Vollzuges aufgeschaltet: http://www.bsv.admin.ch/vollzug/sto-

rage/documents/4380/4380_1_de.pdf. Diese Tabellen waren leider unvollständig, wurde doch die Höhe des Kindergeldes nicht in jeder Spalte angepasst. Die fehlerhafte Tabelle wurde umgehend durch eine neue, korrigierte Version ersetzen. Wir bitten Sie, den Fehler zu entschuldigen.