Migration der Zahlungsanweisungen mit Barauszahlung am Domizil
Mitteilung AHV/EL 391 · 24. Januar 2017 · AHV, EL
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. AHV/EL 391 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
24.01.2017
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 391
Migration der Zahlungsanweisungen mit Barauszahlung am Domizil
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Gespräche zwischen EDI, BSV und PostFinance bezüglich Überführung der Zahlungsanweisung in die briefgebundene Alternativlösung zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen sind.
Folgendes wurde entschieden:
PostFinance verzichtet auf die Einführung von Kontingenten.
Damit den Ausgleichskassen genügend Zeit bleibt, die Alternativlösung zu implementieren, hat PostFinance zugestimmt, die bisherige Zahlungsanweisung noch bis Ende Oktober 2017 zur Verfügung zu stellen.
Für die Umstellung auf die neue Lösung müssen die Ausgleichskassen ihre Auszahlungen, die mittels der briefgebundenen Alternativlösung erfolgen sollen, der PostFinance bekanntgeben. PostFinance sorgt dafür, dass das Bargeld in einem eingeschriebenen Brief zugestellt wird. Es kommen nur Personen in Betracht, die heute schon von der Zahlungsanweisung profitieren.
Wir sind überzeugt, damit eine partnerschaftliche Lösung gefunden zu haben, die die Interessen der Ausgleichskassen, der Rentenbeziehenden und der PostFinance bestmöglich berücksichtigt.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bis Ende Februar 2017.