Detailinformationen zur Migration der Zahlungsanweisung mit Barauszahlung am Domizil
Mitteilung AHV/EL 397 · 21. Juli 2017 · AHV, EL
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. AHV/EL 397 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
24.07.2017
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 397
Detailinformationen zur Migration der Zahlungsanweisung mit Barauszahlung am Domizil
Alternative Lösung
Für Belastung der Dienstleistung von CHF 75.- je Zahlungsanweisung per eingeschriebenen Brief haben wir in der Betriebsrechnung die folgenden spezifischen Konten eröffnet, damit Sie diesen Betrag, der vom AHV-Fonds übernommen wird, verbuchen können.
AHV 212.3520 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (per Einschreiben)
IV 213.3520 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (per Einschreiben)
EL 480 / 910.5315 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (per Einschreiben)
Wird mit einer AHV/IV-Rente gleichzeitig eine weitere Leistung (z.B. EL) ausgerichtet, ist der Betrag von CHF 75.- hälftig aufzuteilen. Das heisst CHF 37.50 gehen zulasten des AHV-Fonds und CHF 37.50 zulasten der EL.
Zahlungsanweisungen
Im Juni 2017 wurden 980 Zahlungsanweisungen durch die Ausgleichskassen vorgenommen. Teilweise handelt es sich dabei um Zahlungsanweisungen an Firmen (siehe AHV-Mitteilung Nr. 393) oder um kleine Beträge. Wir bitten Sie, gegebenen Falls, die Zahlungsanweisungen Ihrer Ausgleichskasse weiter zu reduzieren.
Pilotbetrieb
Fünf Ausgleichskassen haben sich bereit erklärt, beim Pilotbetrieb mitzumachen. Dieser startet ab August 2017 und dauert bis Ende Oktober 2017.
Weiteres Vorgehen
Weitere Informationen zur Alternativlösung folgen Ende August 2017 mittels AHV-Mitteilung.