Informationen zum Verfahren Frankieren Post 2019

Mitteilung AHV/EL 410 · 13. März 2019 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 410 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

13.03.2019

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 410

Informationen zum Verfahren Frankieren Post 2019

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte aufgrund verschiedener dringender Projekte beschlossen, im Jahr 2018 auf die gemäss den Bestimmungen im Kreisschreiben über die Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) vorgesehene periodische Erhebung im Verfahren Frankieren Post zu verzichten (siehe auch AHV-Mitteilung Nr. 404 vom 5. März 2018). Im Jahr 2018 erfolgte somit keine Erhebung des Postverkehrs für

- die Festsetzung der Verrechnung bei den übertragenen Aufgaben (vgl. Rz 8009 KSPF) bzw.

- die Rückerstattung der Frankaturkosten der Gemeindezweigstellen (vgl. Rz 6015 KSPF).

Die Abrechnung für das Jahr 2018 erfolgte auf der Basis der Abrechnungen 2017. Die Abrechnung

für das Jahr 2019 wird nun auf der Basis der Abrechnungen 2018 vorgenommen.

Meldung von wesentlichen Abweichungen im Vergleich zum Jahr 2018

Sollten bei Ihrer Ausgleichskasse beim Postversand bei den übertragenen Aufgaben im Jahr 2019 wesentliche Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr bestehen (Rz 8015 KSPF), bitten wir Sie, uns diese bis am 31. Mai 2019 per E-Mail ([email protected]) zu melden und zu dokumentieren. Wir werden diese prüfen und entsprechend bei der Abrechnung 2019 berücksichtigen.

Die Abrechnung für das Jahr 2019 werden wir analog dem Vorjahr im Oktober vornehmen.

Periodische Erhebung 2020

Die nächste periodische Erhebung beim Verfahren Frankieren Post werden wir im Jahr 2020 durchführen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über das Verfahren orientieren.