Verschiebung Periodische Erhebung Frankieren Post auf 2021
Mitteilung AHV/EL 421 · 18. März 2020 · AHV, EL
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. AHV/EL 421 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
18.03.2020
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 421
Verschiebung Periodische Erhebung Frankieren Post auf 2021
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft.
Aufgrund der dadurch entstandenen betrieblichen und personellen Situation bei den AHV-Ausgleichskassen und in der Bundesverwaltung hat das Bundesamt für Sozialversicherungen entschieden, die für das Jahr 2020 vorgesehene Periodische Erhebung für das Verfahren Frankieren Post um ein Jahr auf 2021 zu verschieben. Zudem halten wir die aktuelle Periode in der derzeitigen ausserordentlichen Lage nicht für repräsentativ und daher nicht für die Erhebung geeignet.
Die Rückvergütung der Kosten für die Posttaxen der Gemeindezweigstellen und die Rechnungsstellung über den Postversand bei den übertragenen Aufgaben wird dieses Jahr aufgrund der letzten erhobenen Daten erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: [email protected]