Nutzung der E-Rechnung/eBill der PostFinance AG durch die AHV-Ausgleichskassen

Mitteilung AHV/EL 423 · 2. April 2020 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 423 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

02.04.2020

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 423

Nutzung der E-Rechnung/eBill der PostFinance AG durch die AHV- Ausgleichskassen

Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung am 20. Januar 2020 hat die PostFinance AG dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das Produkt E-Rechnung/eBill vorgestellt (siehe beiliegende Präsentation der PostFinance AG). Am 24. Januar 2020 hat die PostFinance AG dem BSV eine Preisofferte (siehe Beilage) für die Nutzung dieser Dienstleistung durch die AHV-Ausgleichskassen zugestellt.

Aufgrund der vorliegenden Angaben hat das BSV entschieden, das Produkt E-Rechnung/eBill der PostFinance AG den AHV-Ausgleichskassen ab dem 1. Juli 2020 zur Verfügung zu stellen. Die Kosten von CHF 0.28 pro e-Rechnung werden analog den anderen Taxen und Gebühren für Post- und Zahlungsverkehr durch den AHV-Fonds übernommen. Die entsprechende Anpassung des Kreisschreibens über die Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) wird per Ende des Jahres erfolgen.

Ansprechpersonen PostFinance AG (Deutschschweiz)

1) Caterina Fragale, Kundenbetreuerin, +41 31 667 95 49; [email protected]

2) Antonio Cancela, technischer Berater +41 79 414 95 57; [email protected]

3) Kurt Ruchti, Senior Key Account Manager, +41 31 667 96 76, [email protected]

Ansprechperson BSV:

Beatrix Guillet, Fachspezialistin, +41 58 464 07 43, [email protected]

Beilagen :

Präsentation PostFinance AG – E-Rechnung

Preisofferte PostFinance AG