Aufhebung der Guthabengebühr per 23.09.2022 / Ende der Negativzinsen
Mitteilung AHV/EL 458 · 29. September 2022 · AHV, EL
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BSV · Mitt. AHV/EL 458 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
29.09.20222
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 458
Aufhebung der Guthabengebühr per 23.09.2022 / Ende der Negativzinsen
Die Schweizerische Nationalbank hat am 22.09.2022 eine weitere Erhöhung des Leitzinses
angekündigt, die eine Rückkehr in ein positives Zinsumfeld ermöglicht. Die PostFinance hat das BSV informiert, dass die Negativzinsen (Guthabengebühr) bei den AHV-Ausgleichskassen ab dem
23. September 2022 aufgehoben werden.
Die Ausgleichskassen wurden von der PostFinance direkt informiert.
Die Bestimmungen über den Geldverkehr mit der ZAS (Rz 1002 ff WBG) bleiben unverändert.
Eventuelle künftige Zinserträge können in der entsprechenden Verwaltungsrechnung dem
Konto 6100 «Kontozinsen (Banken, Postkonto)» gutgeschrieben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater der PostFinance.
Bundesamt für Sozialversicherungen: Beatrix Guillet, Fachspezialistin, [email protected] – 058/464 07 43