Statistische Angaben der Ausgleichskassen

Mitteilung AHV/EL 461 · 30. November 2022 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 461 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

30.11.2022

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 461

Statistische Angaben der Ausgleichskassen

Das BSV erhebt bei den Ausgleichskassen jährlich statistische Angaben zur Durchführung der AHV und der EO. Es beschränkt sich dabei auf Daten, die nicht aus anderen Quellen (insb. Registerdaten) bezogen werden können. Ein Teil dieser Daten dient als Grundlage für die Berechnung von Zuschüssen aus dem AHV-Fonds. Die übrigen Angaben werden entweder für Gesetzgebungsarbeiten oder für Aufsichts- und Steuerungszwecke eingesetzt. Die erhobenen Angaben fliessen in die «Statistischen Angaben der Ausgleichskassen» ein, die jährlich im Extranet der Informationsstelle AHV/IV publiziert werden.

Diese Statistik enthält zwar den Hinweis «nur für interne Verwendung». Dennoch muss das BSV regelmässig Daten auch für andere Zwecke einsetzen, z.B. für die Beantwortung von Medien- oder Bürgeranfragen oder Auskünfte an andere Verwaltungsstellen. Auch wenn dabei in der Regel nur kumulierte Zahlen verwendet werden, ohne Nennung einzelner Ausgleichskassen, ist der genannte Hinweis irreführend.

Weil die Publikation «Statistischen Angaben der Ausgleichskassen» nur Daten enthält, die nicht aus anderen Quellen bezogen werden können, kann sie nur ein unvollständiges Bild der Durchführung der AHV vermitteln. Dies schränkt ihren praktischen Nutzen ein und erschwert die Beschaffung der oft kurzfristig benötigten Informationen.

Aus diesen Gründen hat das BSV entschieden, die statistischen Daten über die Durchführung der AHV künftig im Internet des BSV zu veröffentlichen. Die Präsidien der Kassenverbände und die Beitrags- und Leistungskommission sowie die Kommission Aufsicht und Organisation sind über diesen Grundsatz informiert worden.

Die Umsetzung wird im Lauf des Jahres 2023 erfolgen und soll folgenden Prinzipien folgen:

• Veröffentlicht werden alle für die Öffentlichkeit bedeutsamen Daten über die Durchführung der AHV, ungeachtet ihrer Quelle.

• Die einzelnen Rubriken werden vom BSV kommentiert, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 461

• Präsentiert und ggf. grafisch dargestellt werden grundsätzlich die kumulierten Daten. Die Angaben zu den einzelnen Ausgleichskassen werden als Anhänge in Tabellenform publiziert.

• Die Ressortverantwortlichen der Kassenverbände werden zu den geplanten Rubriken Stellung nehmen können.

Die erste Publikation wird sich auf die Daten aus dem Jahr 2022 beziehen. Wir bitten die Ausgleichskassen, bei der Meldung dieser Angaben ans BSV zu beachten, dass diese Daten auch für öffentliche Verwendungszwecke eingesetzt werden können. Dies gilt auch für Daten, die nicht in die Publikation im BSV-Internet aufgenommen werden.