Termine für die technische Umsetzung der AHV 21 auf dem Ge-biet der zentralen Register der ZAS
Mitteilung AHV/EL 473 · 21. September 2023 · AHV, EL
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BSV · Mitt. AHV/EL 473 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
22.09.2023
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 473
Termine für die technische Umsetzung der AHV 21 auf dem Gebiet der zentralen Register der ZAS
Am 1.1.2024 tritt die Rentenreform AHV 21 in Kraft. Die Umsetzung dieser Rentenreform benötigt umfangreiche Anpassungen an den technischen Systemen der Ausgleichskassen und an den zentralen Registern der ZAS. Die Umstellung erfolgt über das Jahresende. Während der Umstellung können die MZR-Meldungen für eine bestimmten Zeitspanne bei der ZAS nicht verarbeitet werden (sog. Frozen Zone).
Meldungen, die während der Frozen Zone ans Versichertenregister aufgegeben werden, werden durch diese zurückgewiesen und müssen im neuen Jahr neu aufgegeben werden.
Meldungen, die während der Frozen Zone ans Rentenregister aufgegeben werden, werden erst im neuen Jahr verarbeitet.
Meldungen, die vor der Frozen Zone aufgegeben wurden, aber nicht mehr abgeschlossen werden konnten, werden grundsätzlich weitergeführt und ordentlich abgeschlossen. Die Fristen sollten dafür ausreichen. Da die Umstellung aber immer gewisse Risiken beinhaltet, sollten solche offenen Prozesse während der Umstellung möglichst vermieden werden. Wird der Prozess nicht mehr im 2023 abgeschlossen, muss die beauftragende Kasse in solchen Fällen im 2024 gut prüfen, ob der Prozess funktioniert hat. Damit möglichst wenig Fälle offenbleiben, wurde die Frozen Zone gemäss der nachfolgenden Tabelle festgelegt. Diese zeigt den Zeitpunkt, an welchem die Meldungen ans Versicherten- oder Rentenregister, welche einen Prozess auslösen (z.B. Beauftragen eines Splittings, Eröffnen eines IK bei der ZAS), zum letzten Mal möglich sind.
Prozess MZR-Nummern Letzter Auftrag bis Ende Frozen Zone (danach Start Frozen Zone)
Splitting MZR 95
14.12.2023 (16:55)
Storno Splitting MZR 96
Ab 1.1.2024 kann ZIK MZR 71, 75, 79, 92, der Meldungsaus-93, 94, 97, 98, 99 20.12.2023 (16:55) tausch im neuen IK-Eröffnung MZR 61, 63, 67 Format wieder ge-Alle Meldungen (inkl. startet werden.
Webservices an VR 29.12.2023 (16:55)
und RR)
Es liegt im Ermessen der Ausgleichskasse, neue Meldungen bereits vor der Frozen Zone zurückzuhalten (z.B. das Auslösen eines ZIK schon vor dem 20.12.2023). Offene Prozesse (z.B. ein laufendes ZIK) sollen hingegen möglichst vor dem Jahreswechsel, vor Beginn der Frozen Zone für alle Meldungen (29.12.2023), abgeschlossen werden.
Für weitere Auskünfte oder Fragen wenden Sie sich direkt an die Projektleiterin oder den Projektleiter Ihres IT-Pools oder an Ihre Ansprechpartner in der ZAS ([email protected]).