Mitteilung über das Monitoring des sM-Clients.

Mitteilung eGov 009 · 9. September 2014 · E-Government · Version 2

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. eGov 009 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherung BSV

Planung, Prozesse und Ressourcen

Mitteilung eGov Nr. 009 vom 15.9.2014

Geht an:

 AHV-Ausgleichskassen

 IV-Stellen

 Familienausgleichskassen

Betreff : Anwendung sM-Client

Überwachung der sM-Client Anwendung

Die Benutzung des sM-Client ist für den Datenaustausch unter den Sozialversicherungen obligatorisch (Mitteilung eGov Nr. 005 vom 17. April 2014). Dadurch wird ein einheitlicher Aus-

tausch zwischen den Teilnehmenden gewährleistet.

Der sM-Client ist für den Datenaustausch unverzichtbar geworden. Seine Verfügbarkeit muss garantiert sein, um Unterbrüche beim Datenaustausch zu vermeiden. Deshalb wird das BSV künftig eine Fernüberwachung (Monitoring) verwenden.

Diese Überwachungsfunktion muss auf jeder Instanz des sM-Client, die in einer Durchführungsstelle installiert ist, gemäss dem untenstehenden Ablauf aktiviert werden. Das BSV wird somit den Status des Betriebs aus der Entfernung überprüfen und inaktive Instanzen erkennen können.

Dank dieser Funktion wird die sM-Client-Instanz ihren Status automatisch dem BSV kommunizieren:

 Aktiv: eine Meldung wird zurückgeschickt

 Inaktiv: keine Meldung wird verschickt.

Das BSV wird die Durchführungsstellen, bei denen der sM-Client inaktiv ist, kontaktieren, um die Situation analysieren und Massnahmen treffen zu können. Ziel ist es, dass alle Durchführungsstellen regelkonform mit dem sM-Client arbeiten.

Änderung, die bei allen sM-Client Instanzen durchgeführt werden muss:

 Es muss eine Triageregel definiert werden, welche die Überwachungsmeldungen in einem separaten Ordner weiterleitet, ohne dass diese von den Anwendungen der Durchführungsstelle empfangen werden. Diese Meldungen sind mit der Nummer 2991 indexiert.

Bis 31. Oktober 2014 muss die Konfiguration der Triageregel von allen Durchführungsstellen in ihren jeweiligen Informatikumgebungen umgesetzt sein.

Der Bereich PPR/ DAS

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