Mitteilung betreffend Zentrale Authentisierungsmittelstelle ZAMS bei der ZAS

Mitteilung eGov 020 · 30. Juni 2015 · E-Government

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. eGov 020 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherung BSV

Planung, Prozesse und Ressourcen PPR

eGov-Mitteilung Nr. 020 vom 30.06.2015

Geht an:

 Ausgleichskassen

 IV-Stellen

 Familienausgleichskassen

 EL-Durchführungsstellen

Betreff : Weisungen SGA – Zentrale Authentisierungsmittelstelle

Die Weisungen SGA- Zentrale Authentisierungsmittelstelle (ZAMS)

Im Juni 2010 beschloss der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen für einen sicheren Zugang zum Datennetz des Bundes. Die Durchführungsstellen der AHV, IV, EL und FAK müssen fortan über ein sicheres Authentisierungsmittel für den Zugriff auf das Bundesnetz und die Anwendungen im Bundesnetz verfügen.

Die Weisungen über die Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen (SGA) legen die allgemeinen Grundsätze im Bereich der Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen fest, die für alle Stellen von Nutzen sind und durch das BSV gepflegt und erlassen werden.

Ab dem 1. Juli 2015, werden die Aufgaben der ZAMS von der Zentralen Ausgleichstelle (ZAS) wahrgenommen.

Jede Durchführungsstelle hat mittlerweile die Rolle der Registration Information Officer (RIO) besetzt und verwaltet die Authentisierungsmittel selber. Konkret stehen die RIOs für die Verwaltung der Authentisierungsmittel ab 1. Juli 2015 mit der ZAMS bei der Zentralen Ausgleichsstelle in direktem Kontakt.

Die ZAMS ist erreichbar unter [email protected] und 058 461 91 88. Fachspezialisten der ZAS stehe für weitere Fragen zur Verfügung. Weiter finden Sie die Formulare und Anleitungen unter www.bsv.admin.ch > Praxis >eGov.

Eine Übergangsphase der ZAMS wird bis Herbst 2015 in Zusammenarbeit mit dem BSV durchgeführt.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

ZAS/ ZAMS Büro und BSV/Bereich PPR-DAS

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an [email protected]