Mitteilung betreffend Anpassung der Weisungen SGA

Mitteilung eGov 040 · 1. Juli 2020 · E-Government

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. eGov 040 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherung BSV

Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS

eGov-Mitteilung Nr. 040 vom 01.07.2020

Geht an:

 AHV-Ausgleichskassen

 IV-Stellen

 Familienausgleichskassen

Betreff: Anpassungen Weisungen SGA

Weisungen SGA

Die Weisungen über die Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen (SGA) in den Bereichen AHV/IV/EO/EL/FamZlw/Famz wurden angepasst. Die angepassten Weisungen sind gültig per 01. Juli 2020.

Die angepassten Weisungen halten neu fest, dass der RIO bei einem zurückgenommenen Authentisierungsmittel (OTP-Token) deren Zuweisung zum Benutzernamen (User-Id) in der Verwaltungsplattform für Authentisierungsmittel (AIRLOCK) löschen muss. Diese Anweisung wird durch die Zentrale Authentisierungsmittelstelle (ZAMS) bei der ZAS überwacht. Zudem wird die ZAMS ermächtigt, bei gelöschten Benutzernamen die Löschung von zugewiesenen Authentisierungsmittel selber vorzunehmen.

Zurückgenommene Authentisierungsmittel, welchen die Zuweisung zu einem Benutzer oder einer Benutzerin gelöscht wurde, können weiterverwendet werden und im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentisierung einem anderen Benutzer bzw. Benutzerin zugewiesen werden.

Bei Fragen zur Umsetzung dieser organisatorischen Anweisung wenden Sie sich bitte an die ZAMS: [email protected]

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.

Der Bereich MASS/SID