Mitteilung betreffend Anpassung der Weisungen SGA
Mitteilung eGov 040 · 1. Juli 2020 · E-Government
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. eGov 040 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherung BSV
Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS
eGov-Mitteilung Nr. 040 vom 01.07.2020
Geht an:
AHV-Ausgleichskassen
IV-Stellen
Familienausgleichskassen
Betreff: Anpassungen Weisungen SGA
Weisungen SGA
Die Weisungen über die Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen (SGA) in den Bereichen AHV/IV/EO/EL/FamZlw/Famz wurden angepasst. Die angepassten Weisungen sind gültig per 01. Juli 2020.
Die angepassten Weisungen halten neu fest, dass der RIO bei einem zurückgenommenen Authentisierungsmittel (OTP-Token) deren Zuweisung zum Benutzernamen (User-Id) in der Verwaltungsplattform für Authentisierungsmittel (AIRLOCK) löschen muss. Diese Anweisung wird durch die Zentrale Authentisierungsmittelstelle (ZAMS) bei der ZAS überwacht. Zudem wird die ZAMS ermächtigt, bei gelöschten Benutzernamen die Löschung von zugewiesenen Authentisierungsmittel selber vorzunehmen.
Zurückgenommene Authentisierungsmittel, welchen die Zuweisung zu einem Benutzer oder einer Benutzerin gelöscht wurde, können weiterverwendet werden und im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentisierung einem anderen Benutzer bzw. Benutzerin zugewiesen werden.
Bei Fragen zur Umsetzung dieser organisatorischen Anweisung wenden Sie sich bitte an die ZAMS: [email protected]
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich MASS/SID