Die Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 treten auf den 1. April 2012 in Kraft
Mitteilung FamZ 8 · 15. Februar 2012 · Familienzulagen
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. FamZ 8 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Familienfragen
15. Februar 2012
Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 8 Die Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 treten auf den 1. April 2012 in Kraft
Ab dem 1. April 2012 finden die Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009, welche die Koordi-
nierung der sozialen Sicherheit innerhalb der EU regeln, auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU Anwendung. Sie ersetzen die Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72. Die neuen Verordnungen gelten aber nur im Verhältnis zur EU. Im Verhältnis zu den EFTA – Staaten sind weiterhin die Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72 anwendbar.
Bei der Koordination der Familienzulagen im Verhältnis zur EU ergibt sich eine wichtige Änderung:
Der persönliche Geltungsbereich wird auf die Nichterwerbstätigen ausgedehnt. Auch nichterwerbstätige Schweizer und EU-Staatsangehörige erhalten künftig Familienleistungen für Kinder mit Wohnsitz in den EU-Staaten.
Die FamZWL wird entsprechend angepasst werden.